Das Recht, familiäre Zuneigung zu pflegen: Kommentar zu Urteil Nr. 46809 von 2024

Der Kassationsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 46809 vom 21. November 2024 ein Thema von großer Bedeutung im Bereich des Strafrechts und der Strafvollstreckung angesprochen: das Recht des Gefangenen, emotionale Bindungen zu seinen Angehörigen aufrechtzuerhalten, auch wenn diese ebenfalls einem besonderen Haftregime unterliegen, wie es in Artikel 41-bis vorgesehen ist. Dieser Artikel analysiert den Inhalt des Urteils und hebt die rechtlichen und praktischen Implikationen hervor.

Das differenzierte Strafvollzugsregime und das Recht auf Zuneigung

Das differenzierte Strafvollzugsregime gemäß Art. 41-bis des Gesetzes vom 26. Juli 1975, Nr. 354, wurde eingerichtet, um die öffentliche Sicherheit in besonders sensiblen Situationen zu gewährleisten. Der Gerichtshof hat jedoch betont, dass das Recht, Zuneigung zu den Angehörigen zu pflegen, ein wesentliches Element der Rechte des Gefangenen ist. Dieses Recht kann nicht verweigert werden, selbst wenn der Angehörige, mit dem kommuniziert werden soll, ebenfalls diesem Regime unterliegt.

Differenziertes Haftregime gemäß Art. 41-bis StGB - Recht, familiäre Zuneigung zu pflegen - Vorhandensein - Visuelle Gespräche mit Angehörigen, die demselben Regime unterliegen - Zulässigkeit - Bedingungen. Im Hinblick auf das differenzierte Strafvollzugsregime gemäß Art. 41-bis des Gesetzes vom 26. Juli 1975, Nr. 354, gehört das Recht, durch visuelle Gespräche familiäre Zuneigung zu pflegen, zum wesentlichen Kern der Rechte des Gefangenen, sodass es auch dann anerkannt werden kann, wenn der Angehörige, den man treffen möchte, ebenfalls dem besonderen Regime unterliegt. Es muss jedoch eine Abwägung zwischen den Bedürfnissen der emotionalen Bindung des inhaftierten Individuums und den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit vorgenommen werden, wobei letztere, wenn sie als überwiegend angesehen werden, die Ausübung dieses Rechts auch nicht mit Hilfe audiovisueller Mittel ermöglichen.

Die Abwägung zwischen Zuneigung und Sicherheit

Das Urteil hebt hervor, wie wichtig eine sorgfältige Abwägung zwischen den emotionalen Bedürfnissen des Gefangenen und den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit ist. Obwohl das Recht auf emotionale Kommunikation ein grundlegendes Recht ist, muss es unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften ausgeübt werden. Das bedeutet, dass in einigen Fällen die Sicherheitsbedürfnisse überwiegen können, was den Zugang zu visuellen Gesprächen einschränkt. Es ist entscheidend, dass der Aufsichtsrichter die Umstände von Fall zu Fall bewertet, wobei sowohl das Recht des Gefangenen als auch die Sicherheitsbedürfnisse berücksichtigt werden.

  • Das Recht auf visuelle Gespräche ist entscheidend für das psychologische Wohlbefinden des Gefangenen.
  • Die Abwägung muss von Fall zu Fall auf der Grundlage der spezifischen Bedingungen erfolgen.
  • Das Urteil reiht sich in einen breiten juristischen Kontext ein, der die Bedeutung der Rechte der Gefangenen anerkennt.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 46809 von 2024 einen bedeutenden Schritt in Richtung Anerkennung des Rechts dar, dass Gefangene Zuneigung pflegen können, auch in Kontexten hoher Sicherheit. Trotz der Anforderungen der öffentlichen Sicherheit ist es von grundlegender Bedeutung, dass Gefangene die familiären Bindungen aufrechterhalten können, die für ihre soziale Reintegration und ihr psychologisches Wohlbefinden unerlässlich sind. Die italienische Rechtsprechung arbeitet weiterhin an einem Gleichgewicht zwischen individuellen Rechten und kollektiver Sicherheit, ein Thema von grundlegender Bedeutung für unser Rechtssystem.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci