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Kommentar zum Urteil Cass. pen., Sez. VI, n. 35375 von 2024 über die Begünstigung

Das Urteil des Kassationsgerichts vom 20. September 2024, n. 35375, befasst sich mit dem sensiblen Thema der persönlichen Begünstigung, insbesondere in Bezug auf das Wissen der Angeklagten über das Verbrechen, wegen dem der Flüchtige gesucht wurde. Das Gericht bestätigte die Verurteilung von zwei Personen, A.A. und B.B., die C.C., der wegen mafiöser Vereinigung gesucht wurde, bei seiner Flucht vor den Behörden geholfen hatten.

Der Kontext des Urteils

Das Berufungsgericht von Neapel hatte die beiden Angeklagten bereits verurteilt und argumentiert, dass ihr Verhalten der logistischen und materiellen Unterstützung darauf abzielte, die Ermittlungen der Behörden zu umgehen. Die Beschwerdeführer hingegen bestritten die Anwendung des erschwerenden Umstands gemäß Art. 378, Abs. 2, StGB, und argumentierten, dass es nicht genügend Beweise dafür gebe, dass sie sich des Verbrechens der camorrist