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Analyse des Urteils Cass. pen., Sez. II, n. 38551 von 2019: Die Frage des Wucher

Der Kassationsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 38551 von 2019 einen Wuchersfall behandelt, der grundlegende Fragen zur Definition und Integration dieses Verbrechens aufwirft. Das Urteil bietet wichtige Anhaltspunkte für Anwälte und Bürger, indem es verschiedene Aspekte des Wucherverbrechens und die Methoden zur Feststellung des induktiven Verhaltens klärt.

Der Kontext des Urteils

Im vorliegenden Fall war D.M.C. wegen fortgesetztem Wucher verurteilt worden, wobei das Berufungsgericht in Mailand die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt hatte. Der Angeklagte legte Berufung ein und argumentierte, dass es kein ihm zuzurechnendes induktives Verhalten gegeben habe und dass das wucherische Versprechen ungeeignet sei, da es durch ungedeckte Schecks dargestellt werde.

Das Verbrechen des Wuchers kann auch durch das bloße wucherische Versprechen verwirklicht werden, was zeigt, dass in diesem Fall die späteren Entwicklungen des Verhältnisses zwischen den Parteien keinen Einfluss auf die Konfigurierbarkeit des Verbrechens haben.

Die Argumente des Gerichts

Das Gericht hielt die Berufung für unzulässig und betonte, dass das induktive Verhalten kein wesentliches Element für die Konfiguration des Wucherverbrechens ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass es nicht notwendig ist, dass die Initiative zur Einleitung der Verhandlungen vom Wucherer ausgeht; entscheidend ist die objektive Wucherhaftigkeit der vereinbarten Bedingungen. Darüber hinaus wurde die Unterscheidung zwischen Wucher und Erpressung hervorgehoben, indem klargestellt wurde, dass für das Verbrechen des Wuchers keine Druckausübung oder Einschüchterung erforderlich ist, im Gegensatz zur Erpressung.

Festgestellte Rechtsgrundsätze

Das Urteil bekräftigte einige wichtige Rechtsgrundsätze:

  • Das induktive Verhalten des Wuchers ist nicht erforderlich, um das Verbrechen des Wuchers zu integrieren.
  • Das Verbrechen des Wuchers kann auch durch ein einfaches wucherisches Versprechen konfiguriert werden.
  • Die Unterscheidung zwischen Wucher und Erpressung ist grundlegend und muss vor Gericht klargestellt werden.

Darüber hinaus hielt das Gericht die Feststellung der Verantwortung für durch ausreichende Beweise gestützt, einschließlich der als glaubwürdig erachteten Aussagen des Opfers.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 38551 von 2019 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Rechtsprechung im Bereich Wucher dar. Es klärt, dass die bloße Akzeptanz wucherischer Bedingungen durch das Opfer die Konfigurierbarkeit des Verbrechens nicht ausschließt und betont weiter die Bedeutung des Schutzes von verletzlichen Personen in schwierigen finanziellen Situationen. Dieses Urteil bietet somit nicht nur eine juristische Interpretation, sondern dient auch als Warnung für diejenigen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, und unterstreicht die Notwendigkeit, auf die angebotenen Kreditbedingungen zu achten.