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Kommentar zum Urteil Cass. pen. n. 40752 von 2024: Die Verantwortung des Geschäftsführers bei betrügerischer Insolvenz

Das Urteil Nr. 40752 von 2024 des Kassationsgerichts bietet wichtige Klarstellungen zum Thema der strafrechtlichen Verantwortung von Geschäftsführern von Unternehmen im Falle einer Insolvenz. Insbesondere betrifft der vorliegende Fall A.A., einen Geschäftsführer eines Unternehmens, der wegen der unregelmäßigen und unvollständigen Führung der Buchhaltungsunterlagen im Angesicht einer erklärten Insolvenz verurteilt wurde. Das Berufungsgericht von Florenz hatte die Verantwortung des Angeklagten bestätigt, obwohl dieser geltend gemacht hatte, sich bei der Buchführung auf einen Steuerberater verlassen zu haben.

Die Rolle des Geschäftsführers und das Verschulden bei der Führung der Unterlagen

Das Gericht hat ein fundamentales Prinzip bekräftigt: Der Geschäftsführer ist immer für die ordnungsgemäße Führung der Buchhaltungsunterlagen verantwortlich, auch wenn er externe Fachleute hinzuzieht. In diesem Zusammenhang wird auf frühere Rechtsprechungen verwiesen, die festlegen, dass einfache Insolvenz auch aus Verschulden bestraft werden kann. Das Vertrauen auf einen Fachmann entbindet den Geschäftsführer nicht von seinen Aufsichtspflichten.

Der Geschäftsführer kann sich nicht aus der Buchhaltung herausziehen, sonst macht er sich strafbar.

Die Einwände des Beschwerdeführers und die Bewertung des Verschuldens

A.A. hat Berufung eingelegt und behauptet, dass das Berufungsgericht seine gute Absicht und den Umstand, dass er versucht hat, die Buchhaltungsfehler nachträglich zu beheben, nicht angemessen berücksichtigt habe. Das Kassationsgericht stellte jedoch fest, dass das bloße Ersuchen um Hilfe bei einem anderen Fachmann, nachdem Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, nicht ausreichte, um den Missbrauch des anfänglichen Verhaltens zu beseitigen. Die strafrechtliche Verantwortung beschränkt sich nicht auf die Feststellung von Schäden, sondern erstreckt sich auf die Aufsicht und die Richtigkeit der Buchführung.

  • Persönliche Verantwortung des Geschäftsführers
  • Verschulden bei der Führung der Unterlagen
  • Überwachungsobliegenheit auch gegenüber externen Fachleuten

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 40752 von 2024 unterstreicht die Bedeutung der individuellen Verantwortung von Geschäftsführern im Unternehmensbereich, insbesondere in Krisensituationen wie der Insolvenz. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Das Vertrauen auf Dritte entbindet nicht von der Pflicht zur Aufsicht und Kontrolle. Die von der Kassationsgerichtshof aufgestellten Prinzipien können als Warnung für Geschäftsführer dienen, damit sie sich proaktiv um die Führung der Buchhaltungsunterlagen und die Überwachung der Unternehmensoperationen kümmern, um so die notwendige Transparenz und Richtigkeit zum Schutz der Gläubiger zu gewährleisten.