Kommentar zum Urteil Nr. 28489 von 2024: Gültigkeit des DASPO und Verteidigungsrechte

Das Urteil Nr. 28489 von 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt in der italienischen Rechtsprechung dar, die sich mit Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen befasst. Darin hat das Gericht festgestellt, dass die Bestätigung der Maßnahme des Zugangsverbots zu Sportveranstaltungen, bekannt als DASPO, nicht vor Ablauf einer Frist von achtundvierzig Stunden nach der Benachrichtigung des Betroffenen erfolgen kann. Diese Frist ist entscheidend, um das Verteidigungsrecht des Angeklagten zu gewährleisten, da sie ihm ermöglicht, die Dokumentation zu prüfen und gegebenenfalls Erklärungen abzugeben.

Der rechtliche Kontext

Die DASPO-Maßnahme wird durch das Gesetz vom 13. Dezember 1989, Nr. 401, geregelt, das präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportereignissen eingeführt hat. Laut Artikel 6, Absatz 3 des genannten Gesetzes muss die Bestätigung der Maßnahme bestimmte grundlegende Rechte des Betroffenen respektieren, darunter das Verteidigungsrecht. Das Verfassungsgericht hat in mehreren Urteilen die Bedeutung unterstrichen, ein faires Verfahren zu gewährleisten und die individuellen Rechte nicht ungerechtfertigt einzuschränken.

Das Urteil und seine Auswirkungen

Maßnahmen zur Verhinderung von Störungen bei der Durchführung von Sportveranstaltungen - Bestätigung des DASPO, die vor Ablauf der Frist von 48 Stunden erfolgt - Folgen - Nichtigkeit allgemeiner Art - Überprüfung des erlittenen Nachteils des Betroffenen - Notwendigkeit. Im Hinblick auf Maßnahmen zur Verhinderung von Gewaltereignissen bei Sportveranstaltungen kann die Bestätigung der Maßnahme des Polizeipräsidenten, die die Pflicht zur Meldung bei der Polizei (sog. DASPO) auferlegt, nicht, unter Androhung der allgemeinen Nichtigkeit, vor Ablauf der Frist von achtundvierzig Stunden nach der Benachrichtigung erfolgen, die dem Betroffenen gewährt wird, um ihm die Prüfung der Dokumentation und die Einreichung von Erklärungen und Einwänden zu ermöglichen, wobei die Notwendigkeit bleibt, im Falle einer Einrede des Betroffenen bezüglich der Verletzung seines Verteidigungsrechts, den konkreten Nachteil, den er erlitten hat, zu überprüfen.

Das Gericht hat daher betont, dass, wenn die Frist von achtundvierzig Stunden nicht eingehalten wird, die DASPO-Maßnahme null ist. Dies impliziert, dass die Polizeibehörde auf die festgelegte Frist warten muss, bevor sie mit der Bestätigung fortfährt, um so ausreichend Raum für das Verteidigungsrecht des Betroffenen zu gewährleisten. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass der Empfänger der Maßnahme die Möglichkeit hat, die Dokumentation zu prüfen und gegebenenfalls Einwände zu erheben, die sich auf die endgültige Entscheidung auswirken können.

Fazit

Das Urteil Nr. 28489 von 2024 stellt einen bedeutenden Schritt zum Schutz der grundlegenden Rechte der Individuen dar, auch im Kontext der Gewaltprävention. Die Notwendigkeit, die Frist von achtundvierzig Stunden für die Bestätigung des DASPO einzuhalten, ist nicht nur eine verfahrensrechtliche Angelegenheit, sondern ein wesentliches Element zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens. Die Behörden müssen stets das Verteidigungsrecht berücksichtigen und vermeiden, dass präventive Maßnahmen die individuellen Rechte beeinträchtigen. Die Einhaltung dieser Verfahren stärkt nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern trägt auch zu einem menschlicheren Ansatz bei der Sicherheitsverwaltung bei Sportveranstaltungen bei.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci