Kommentar zum Urteil Nr. 29342 vom 2024: Offensichtliche Unbegründetheit der Frage der verfassungsmäßigen Legitimität

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 29342 vom 21. März 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt im italienischen Baurecht dar und behandelt die Frage der verfassungsmäßigen Legitimität des Art. 75 des d.P.R. vom 6. Juni 2001, Nr. 380. Diese Norm sieht Sanktionen für das Fehlen des Abnahmezertifikats vor und hat nicht wenige Diskussionen unter den Fachleuten und Juristen ausgelöst. Das Gericht hat die Frage der Legitimität als offensichtlich unbegründet erklärt und einige entscheidende Aspekte der Verantwortung im Bauwesen klargestellt.

Der Normenkontext

Artikel 75 des d.P.R. 380/2001 stellt klar, dass jeder, der ein Bauwerk ohne Abnahmezertifikat nutzt, strafbar ist. Die zentrale Frage, die aufgeworfen wurde, betraf den Begriff "jeder", der sowohl den Urheber des Werkes als auch die Person, die es nutzt, zu umfassen scheint. Dies führte zu Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit der Norm mit den Artikeln 3 und 27 der Verfassung, die das Prinzip der Gleichheit und das Recht auf Verteidigung schützen.

Bauten in Stahlbeton - Ordnungswidrigkeit, die das Fehlen des Abnahmezertifikats bestraft - Frage der verfassungsmäßigen Legitimität des Art. 75 d.P.R. 380/2001 wegen Verletzung der Artikel 3 und 27 der Verfassung - Offensichtliche Unbegründetheit - Gründe. Die Frage der verfassungsmäßigen Legitimität des Art. 75 d.P.R. vom 6. Juni 2001, Nr. 380, ist offensichtlich unbegründet, da sie den Artikeln 3 und 27 der Verfassung zuwiderläuft, insofern als sie mit der Verwendung des Begriffs "jeder" sowohl denjenigen bestraft, der das Werk erstellt hat, als auch denjenigen, der sich darauf beschränkt, es zu nutzen, da es völlig vernünftig ist, den Eigentümer zu bestrafen, der das nicht geprüfte Bauwerk nutzt oder dessen Nutzung Dritten gestattet, da er derjenige ist, der von dieser Nutzung profitiert und gleichzeitig "ex lege" verpflichtet ist, das Abnahmezertifikat zu erlangen.

Die Gründe des Gerichts

Das Gericht hat argumentiert, dass die im Art. 75 vorgesehene Sanktion durch die Tatsache gerechtfertigt ist, dass der Eigentümer des Werkes, der es nutzt, derjenige ist, der den größten Vorteil daraus zieht. Aus diesem Grund ist es vernünftig, auch denjenigen zu bestrafen, der das Werk nicht erstellt hat, aber dessen Nutzung gestattet. Diese Auslegung basiert auf dem Prinzip der Verantwortung, das dem Baurecht zugrunde liegt. Darüber hinaus hat das Gericht auf verschiedene frühere Urteile verwiesen, seine Position gefestigt und die Notwendigkeit betont, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

  • Der Eigentümer ist für die Sicherheit des Werkes verantwortlich.
  • Die Norm zielt darauf ab, Risiken für die Gemeinschaft zu verhindern.
  • Die Sanktion ist verhältnismäßig zum Vorteil, der aus der Nutzung des nicht geprüften Werkes gezogen wird.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 29342 vom 2024 stellt einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Sicherheit im Bauwesen in Italien dar. Die Offensichtlichkeit der Unbegründetheit der Frage der verfassungsmäßigen Legitimität bekräftigt die Bedeutung der Verantwortung des Eigentümers und der Verpflichtung, das Abnahmezertifikat zu erhalten. Dies gewährleistet nicht nur die Sicherheit der Gebäude, sondern schützt auch die Nutzer und die Gemeinschaft vor potenziellen Risiken. Das Gericht bestätigt somit nicht nur die Gültigkeit der Norm, sondern setzt auch einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Streitigkeiten im Bauwesen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci