Kommentar zum Urteil Nr. 29723 vom 2024: das Verbot der Prävalenz der mildernden Umstände gegenüber der wiederholten Rückfälligkeit

Das Urteil Nr. 29723 vom 22. Mai 2024, gesprochen vom Kassationsgericht, behandelt eine besonders relevante Frage im italienischen Strafrecht: das Verbot der Prävalenz der mildernden Umstände gegenüber der wiederholten Rückfälligkeit. Dieses Urteil bietet Denkanstöße nicht nur zur geltenden Rechtslage, sondern auch zu den daraus resultierenden verfassungsrechtlichen Implikationen.

Der rechtliche Kontext

Der vorliegende Fall betrifft Artikel 69, Absatz vier, des Strafgesetzbuches, der festlegt, dass mildernde Umstände nicht gegenüber der wiederholten Rückfälligkeit gemäß Artikel 99, Absatz vier, desselben Codes überwiegen dürfen. Das Gericht erklärte die aufgeworfene Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität in Bezug auf diese Bestimmung als offensichtlich unbegründet und kam zu dem Schluss, dass sie nicht mit den Artikeln 3, 25 und 27 der italienischen Verfassung in Konflikt steht.

Die Maxime des Urteils

Art. 69, Absatz vier, StGB - Verbot der Prävalenz der mildernden Umstände gegenüber der wiederholten Rückfälligkeit - Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität wegen Verletzung der Artikel 3, 25 und 27 der Verfassung - Offensichtliche Unbegründetheit - Gründe. Die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität des Art. 69, Absatz vier, StGB wegen Widerspruchs zu den Artikeln 3, 25 und 27 der Verfassung ist offensichtlich unbegründet, soweit sie das Verbot der Prävalenz der mildernden Umstände gegenüber der wiederholten Rückfälligkeit gemäß Art. 99, Absatz vier, StGB betrifft, da es sich um eine abweichende Bestimmung von der ordentlichen Regelung des Ausgleichs handelt, die nicht in offensichtlicher Unvernunft oder Willkür übergeht, da sie sich auf einen allgemeinen mildernden Umstand bezieht, der als solcher nicht die Funktion hat, die Unverhältnismäßigkeit der Strafbehandlung zu korrigieren, sondern die subjektive Komponente der Straftat in begrenztem Maße zu werten, die durch das wiederholte Abweichen des Täters von strafrechtlich sanktionierten Verhaltensvorschriften gekennzeichnet ist.

Diese Maxime verdeutlicht, wie der Gesetzgeber beabsichtigt hat, die Gesellschaft vor denen zu schützen, die aufgrund einer wiederholten Rückfälligkeit eine Neigung zur Kriminalität zeigen. Obwohl mildernde Umstände in einigen Fällen die Strafe verringern können, wird ihr Gewicht im Falle einer Rückfälligkeit eingeschränkt, um die abschreckende Wirkung der Strafe selbst nicht zu untergraben.

Implikationen und abschließende Überlegungen

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts reiht sich in eine umfassendere Debatte über die Funktion der mildernden Umstände und deren Anwendung in Fällen von Rückfälligkeit ein. Die Entscheidung, die Prävalenz der mildernden Umstände gegenüber der wiederholten Rückfälligkeit nicht zuzulassen, spiegelt den Willen wider, ein Gleichgewicht zwischen der Achtung der Rechte des Täters und der Notwendigkeit, die Gesellschaft zu schützen, zu gewährleisten.

  • Die Rückfälligkeit wird als erschwerender Umstand betrachtet.
  • Mildernde Umstände dürfen nicht verwendet werden, um Strafen für wiederholte Straftaten zu mildern.
  • Das Urteil bekräftigt die Rechtmäßigkeit der geltenden Rechtsvorschriften.

Zusammenfassend bekräftigt das Urteil Nr. 29723 vom 2024 die Bedeutung eines Strafrechtssystems, das, während es die Rechte des Individuums respektiert, auch die Gemeinschaft vor wiederholtem kriminellen Verhalten schützen muss. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit muss eine Priorität bleiben, insbesondere in Kontexten, in denen mehrere Rückfälligkeiten auftreten. Daher antwortet die Entscheidung des Gerichts nicht nur auf eine rechtliche Notwendigkeit, sondern stellt auch ein klares Signal in Bezug auf die Position des Strafrechts gegenüber der Rückfälligkeit dar.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 29723 vom 2024 bietet eine wichtige und aktuelle Lesart des Verhältnisses zwischen mildernden Umständen und Rückfälligkeit und bekräftigt die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes bei der Bewertung strafrechtlicher Verantwortlichkeiten. Es ist entscheidend, dass das Rechtssystem weiterhin darüber nachdenkt, wie Normen angewendet werden können, um Gerechtigkeit und Sicherheit zu gewährleisten, ohne die grundlegenden Rechte der Individuen zu beeinträchtigen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci