Urteil des Kassationsgerichts: Die Grenze zwischen Stalking und Revenge Porn

Das recente Urteil des Kassationsgerichts, Nr. 33230 vom 28. März 2024, bietet interessante Einblicke in die heiklen Fragen im Zusammenhang mit den Straftaten Stalking und unerlaubter Verbreitung von sexuell expliziten Bildern. Das Gericht sah sich mit einem Fall konfrontiert, in dem der Angeklagte, A.A., wegen Stalking und der Verbreitung privater Inhalte seiner Ex-Partnerin, B.B., verurteilt wurde. Dieser Artikel hat zum Ziel, die rechtlichen Implikationen des Urteils zu analysieren, die Unterschiede zwischen den beiden Straftaten hervorzuheben und die Bedeutung des Schutzes der individuellen Freiheit zu betonen.

Der Kontext des Urteils

Im Prozess wurde A.A. beschuldigt, seine Ex-Partnerin nach dem Ende ihrer Beziehung belästigt und bedroht zu haben. Die dem Angeklagten vorgeworfenen Handlungen umfassten das Versenden von beleidigenden Nachrichten und die Verbreitung von sexuell expliziten Bildern, sowohl an die Kinder des Opfers als auch an Dritte. Das Berufungsgericht in Rom hatte das Urteil der ersten Instanz bestätigt, aber A.A. legte anschließend Kassationsbeschwerde ein und argumentierte, dass seine Handlungen nicht die Straftaten darstellten, für die er verurteilt worden war.

Das Kassationsgericht hat bekräftigt, dass die unerlaubte Verbreitung von sexuell expliziten Bildern eine eigenständige Straftat im Vergleich zu Stalking darstellt.

Die Unterschiede zwischen Stalking und Revenge Porn

Der Kern des Urteils liegt in der Unterscheidung zwischen der Straftat Stalking, die im Art. 612-bis StGB vorgesehen ist, und derjenigen des Revenge Porn, die im Art. 612-ter StGB geregelt ist. Die Straftat Stalking wird konstituiert, wenn es Handlungen gibt, die bei dem Opfer einen schweren Zustand von Angst oder Furcht hervorrufen. Im Gegensatz dazu wird die Straftat des Revenge Porn verwirklicht durch die Verbreitung von sexuell expliziten Bildern ohne die Zustimmung der abgebildeten Person, mit dem Ziel, Schaden zuzufügen.

  • Stalking: Verfolgungen, Bedrohungen und Belästigungen.
  • Revenge Porn: Verbreitung intimer Bilder ohne Zustimmung.

Schlussfolgerungen

Das Urteil des Kassationsgerichts, obwohl es die Verurteilung von A.A. bestätigt, betont die Bedeutung, die verschiedenen Arten von Straftaten im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt zu differenzieren. Der Schutz der individuellen Freiheit und der Würde des Opfers muss immer im Mittelpunkt der rechtlichen Analyse stehen. Das Gericht hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Schutz der Privatsphäre sowie der physischen und psychologischen Integrität der Menschen zu gewährleisten, insbesondere in einem zunehmend digitalen Kontext. Dieser Fall stellt einen wichtigen Präzedenzfall für die italienische Rechtsprechung dar und einen Schritt nach vorne im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Verletzungen der Privatsphäre.

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