Legitimation des Wohnungseigentümerverwalters: Kommentar zur Verordnung Nr. 21506 von 2024

Jüngst hat die Verordnung Nr. 21506 vom 31. Juli 2024 ein zentrales Thema im Bereich des Wohnungseigentums und der passive Legitimation des Verwalters behandelt. Der Kassationsgerichtshof hat seine Position hinsichtlich der Möglichkeit des Verwalters, vor Gericht auf die Entfernung gemeinschaftlicher Werke zu klagen, ohne die Notwendigkeit, die Streitigkeit mit den Wohnungseigentümern zu ergänzen, bestätigt. Dieses Urteil klärt nicht nur grundlegende rechtliche Aspekte, sondern hebt auch die Bedeutung der Wohnungseigentumsverwaltung in streitigen Kontexten hervor.

Der Normative Kontext

Die zentrale Frage in der vorliegenden Verordnung dreht sich um Artikel 1131 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der besagt, dass der Verwalter des Wohnungseigentums in allen Streitigkeiten, die die gemeinsamen Interessen betreffen, passiv legitimiert ist. Das bedeutet, dass der Verwalter im Gegensatz zu anderen rechtlichen Situationen, in denen eine passive Streitgenossenschaft erforderlich ist, in diesem Fall klagen kann, ohne jeden einzelnen Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen zu müssen.

Negatorische und konstitutive Klagen auf Servituten - Antrag auf Entfernung gemeinschaftlicher Werke - Passive Legitimation des Verwalters - Vorhandensein - Ergänzung der Streitigkeit gegenüber den Wohnungseigentümern - Notwendigkeit - Ausschluss. Der zweite Absatz des Art. 1131 BGB, der die passive Legitimation des Verwalters in Bezug auf jede Klage, die die gemeinsamen Interessen der Wohnungseigentümer betrifft (ohne zwischen Feststellungs- und Verurteilungsklagen zu unterscheiden), vorsieht, weicht von der Regelung für andere Fälle der Vielfalt passiver Subjekte ab, um so den Dritten die Einbringung des Wohnungseigentums in das Verfahren zu erleichtern, ohne die Notwendigkeit, eine passive Streitgenossenschaft gegenüber den Wohnungseigentümern zu fördern. Daher besteht die passive Legitimation des Wohnungseigentümerverwalters auch in Fällen, in denen die Klage auf die Entfernung gemeinschaftlicher Werke gerichtet ist.

Implikationen des Urteils

Dieses Urteil hat wichtige praktische Auswirkungen für die Wohnungseigentümer und die Verwaltung von Wohnungseigentumsstreitigkeiten. Insbesondere stellt es klar, dass:

  • Der Verwalter die Befugnis hat, zu handeln, ohne jeden Wohnungseigentümer direkt einzubeziehen, was die rechtlichen Verfahren vereinfacht.
  • Die passive Legitimation auch auf Klagen ausgeweitet wird, die die Entfernung gemeinschaftlicher Werke betreffen, wodurch die Lösung von Streitigkeiten effizienter wird.
  • Das Gericht wollte einen angemessenen Schutz für die gemeinsamen Interessen gewährleisten und die Einheit und Kohäsion innerhalb des Wohnungseigentums fördern.

Fazit

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 21506 von 2024 einen bedeutenden Schritt in der Anerkennung der Legitimation des Wohnungseigentümerverwalters dar. Die Vereinfachung des rechtlichen Prozesses ermöglicht es, die Streitigkeiten bezüglich gemeinschaftlicher Werke und Servituten effektiver anzugehen. Es ist entscheidend, dass Wohnungseigentümer und Verwalter sich dieser Bestimmungen bewusst sind, um eine reibungslosere und kooperative Verwaltung des Wohnungseigentums zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci