Beschluss Nr. 19718 vom 2024: Die Unzulässigkeit der Befragung durch einen Sonderbevollmächtigten

Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 19718 vom 17. Juli 2024 hat wichtige Fragen zur Durchführung der formalen Befragung im Zivilrecht aufgeworfen. Insbesondere hat das Gericht bekräftigt, dass die Befragung persönlich von der betroffenen Person durchgeführt werden muss und nicht an einen Sonderbevollmächtigten delegiert werden kann, wie im Art. 231 der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt. Dieses Prinzip ist grundlegend, um die Wahrhaftigkeit und Zuverlässigkeit der in einem Verfahren abgegebenen Erklärungen zu gewährleisten.

Der Kontext des Urteils

Im vorliegenden Fall standen sich zwei Parteien, S. (S. G.) und P. (A. M.), in einem Rechtsstreit gegenüber, der die Notwendigkeit einer formalen Befragung zur Folge hatte. Das Berufungsgericht von Neapel hatte zunächst den Antrag auf Befragung durch einen Sonderbevollmächtigten angenommen, jedoch wurde diese Entscheidung angefochten, was zur Entscheidung des Kassationsgerichts führte.

Die Bedeutung der persönlichen Befragung

Die Maxime des Urteils ist klar:

Antwort auf die Befragung durch den Sonderbevollmächtigten - Unzulässigkeit. Die formale Befragung kann nicht durch einen Sonderbevollmächtigten erfolgen, da die betroffene Person persönlich und mündlich auf die Befragung gemäß Art. 231 ZPO antworten muss.

Diese Formulierung verdeutlicht, dass die formale Befragung nicht an Dritte delegiert werden kann, da das Gesetz verlangt, dass die befragte Person direkt und mündlich antwortet. Der Art. 231 ZPO hebt die Bedeutung der direkten Aussage hervor, die es dem Richter ermöglicht, nicht nur den Inhalt der Erklärungen zu bewerten, sondern auch die Glaubwürdigkeit und Aufrichtigkeit des Zeugen.

Praktische Auswirkungen des Urteils

Die Entscheidung des Kassationsgerichts hat mehrere bedeutende Auswirkungen für Anwälte und die an Zivilverfahren beteiligten Personen:

  • Stärkung der Notwendigkeit der Vorbereitung für die befragte Person, die sich persönlich der Befragung stellen muss.
  • Mögliche Auswirkungen auf die rechtlichen Strategien, da es nicht mehr möglich sein wird, die Verantwortung für die Antwort an einen Bevollmächtigten zu delegieren.
  • Bedeutung der Gewährleistung, dass die befragte Person sich der rechtlichen Konsequenzen ihrer Aussagen bewusst ist.

Dieses Urteil stellt einen Aufruf zur Zentralität der Person im Zivilprozess dar und hebt hervor, wie wichtig es ist, dass jede Person die Verantwortung für ihre eigenen Aussagen übernimmt.

Fazit

Zusammenfassend hebt der Beschluss Nr. 19718 vom 2024 des Kassationsgerichts einen grundlegenden Aspekt des Zivilprozessrechts hervor: Die formale Befragung muss persönlich von der betroffenen Person durchgeführt werden. Diese Position respektiert nicht nur den gesetzlichen Wortlaut des Art. 231 ZPO, sondern dient auch der Gewährleistung der Integrität und Wahrhaftigkeit der im Verfahren bereitgestellten Informationen. Anwälte und ihre Mandanten sollten diese wichtige Klarstellung bei zukünftigen rechtlichen Strategien berücksichtigen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci