Das Urteil Nr. 18878 von 2024 zur Immobilien-Multipropriété: Anforderungen und Bestimmbarkeit des Objekts

Das Urteil Nr. 18878 vom 10. Juli 2024, erlassen vom Kassationsgericht, stellt einen wichtigen Bezugspunkt für das Verständnis der Immobilien-Multipropriété und der Anforderungen dar, die für die Gültigkeit der damit verbundenen Vorverträge erfüllt sein müssen. Insbesondere hat das Gericht die Bedeutung der Bestimmbarkeit des Vertragsgegenstands hervorgehoben und betont, dass es notwendig ist, den Anteil jedes Miteigentümers am Gebrauch der Immobilie genau zu bestimmen.

Der Begriff der Immobilien-Multipropriété

Die Immobilien-Multipropriété ermöglicht es mehreren Personen, das Recht auf die Nutzung eines Vermögenswerts, typischerweise einer Immobilie, in festgelegten Zeiträumen zu teilen. Dieses System des zeitlich gestaffelten Gebrauchs erfordert, dass die Rechte und Pflichten jedes Miteigentümers klar definiert sind. Das vorliegende Urteil stellt klar, dass der Vorvertrag notwendigerweise alle wesentlichen Elemente für den zukünftigen Abschluss des endgültigen Vertrags enthalten muss.

(ELEMENTE DES VERTRAGS) - GEGENSTAND (BEGRIFF, MERKMALE, UNTERSCHEIDUNGEN) - BESTIMMBARKEIT - IM ALLGEMEINEN Immobilien-Multipropriété - Natur - Vorvertrag über einen Anteil an der Multipropriété - Inhalt - Bestimmung des Anteils oder dessen Bestimmbarkeit - Notwendigkeit - Grundlage - Kriterien. Das Institut der Immobilien-Multipropriété, das durch das Recht auf zeitlich gestaffelten Gebrauch desselben Vermögenswerts durch eine Vielzahl von Personen gekennzeichnet ist, erfordert, dass der Anteil jedes Miteigentümers konkret bestimmt wird, als tatsächliche Entität der Teilnahme am Gebrauch der Unterkunft; daher muss der Vorvertrag, der einen Anteil an der Multipropriété zum Gegenstand hat, alle wesentlichen Elemente des zukünftigen endgültigen Vertrags enthalten und die Angabe des Anteils in seiner tatsächlichen Höhe oder jedenfalls die Kriterien für dessen millesimale Bestimmung enthalten, wobei diese Elemente die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des Vertragsgegenstands gemäß Art. 1346 BGB beeinflussen, und die bloße Angabe des Zeitraums des dem versprochenen Käufer vorbehaltenen Gebrauchs der Immobilie nicht ausreicht.

Die Anforderungen an den Vorvertrag

Nach Auffassung des Gerichts ist es entscheidend, dass ein Vorvertrag über die Multipropriété folgende Punkte enthält:

  • Die Angabe des Anteils an der Multipropriété in klaren und messbaren Begriffen.
  • Die Kriterien für die millesimale Bestimmung des Anteils, sofern es nicht möglich ist, ihn genau zu benennen.
  • Wesentliche Elemente, die die Rechte und Pflichten jedes Miteigentümers umreißen.

Diese Anforderungen sind keine bloßen formalen Details, sondern stellen Garantien für die Rechte der Miteigentümer dar und verringern das Risiko zukünftiger Konflikte und rechtlicher Unsicherheiten.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 18878 von 2024 eine wichtige Orientierung für diejenigen, die einen Vertrag über Immobilien-Multipropriété abschließen möchten. Die Klarheit bei der Bestimmung der Anteile und die Bestimmbarkeit des Vertragsgegenstands sind entscheidend, um die Gültigkeit und rechtliche Sicherheit des Vertrags zu gewährleisten. Die beteiligten Parteien sollten besonderes Augenmerk auf diese Aspekte legen, nicht nur um die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, sondern auch um ihre Rechte im Kontext des gemeinsamen Eigentums zu schützen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci