Kommentar zu dem Urteil Nr. 17005 vom 2024: Mangel an unterlassener Prüfung und Relevanz entscheidender Tatsachen

Die kürzlich erlassene Verfügung Nr. 17005 vom 20. Juni 2024 des Kassationsgerichts, geleitet von Dr. R. M. Di Virgilio und Berichterstatter Dr. G. Fortunato, bietet eine wichtige Reflexion über den Mangel an unterlassener Prüfung eines entscheidenden Faktums, ein Thema von großer Relevanz im italienischen Rechtsrahmen. In diesem Artikel beabsichtigen wir, die in dem Urteil dargelegten Prinzipien zu analysieren und nützliche Klarstellungen für das Verständnis des normativen und rechtsprechenden Kontexts zu geben.

Der Normative Kontext

Artikel 360, Absatz 1, Nr. 5, der Zivilprozessordnung, reformuliert durch das Gesetzesdekret Nr. 83 vom 2012, führt einen spezifischen Mangel ein, der im Rahmen eines Kassationsantrags geltend gemacht werden kann. Dieser Mangel bezieht sich auf die unterlassene Prüfung eines historischen Faktums, sowohl primär als auch sekundär, das aus den Akten hervorgeht und Gegenstand der Diskussion zwischen den Parteien war. Das Gericht betont in dieser Verfügung, dass für das Vorliegen eines Mangels an unterlassener Prüfung erforderlich ist, dass der betreffende Fakt einen entscheidenden Charakter hat, das heißt, dass er, wenn er geprüft worden wäre, zu einem anderen Ausgang des Streits hätte führen können.

Kassationsantrag - Grund gemäß Art. 360, Nr. 5, ZPO, reformuliert durch das Gesetzesdekret Nr. 83 vom 2012 - Mangel an unterlassener Prüfung - Relevanz - Bedingungen. Art. 360, Absatz 1, Nr. 5, ZPO, reformuliert durch Art. 54 des Gesetzesdekrets Nr. 83 vom 2012, konvertiert in Gesetz Nr. 134 vom 2012, führt in die Rechtsordnung einen spezifischen Mangel ein, der aufgrund von unterlassener Prüfung eines historischen Faktums, das aus dem Text des Urteils oder aus den Prozessakten hervorgeht, geltend gemacht werden kann, das Gegenstand der Diskussion zwischen den Parteien war und einen entscheidenden Charakter hat (das heißt, dass, wenn es geprüft worden wäre, es zu einem anderen Ausgang des Streits geführt hätte); daher stellt die unterlassene Prüfung von Beweismitteln nicht für sich allein einen Mangel an unterlassener Prüfung eines entscheidenden Faktums dar, sofern der relevante historische Fakt trotzdem vom Richter berücksichtigt wurde, auch wenn das Urteil nicht auf alle Beweisergebnisse eingegangen ist.

Analyse des Urteils

In dem zu prüfenden Urteil hat das Kassationsgericht den Antrag von B. gegen Z. abgelehnt und hervorgehoben, dass die unterlassene Prüfung von Beweismitteln nicht automatisch einen Mangel an unterlassener Prüfung eines entscheidenden Faktums darstellt. Dieser Aspekt ist grundlegend, da er klarstellt, dass, selbst wenn der Richter nicht jedes einzelne Beweismittel analysiert hat, dies nicht notwendigerweise einen Verfahrensfehler impliziert, sofern die relevanten Tatsachen berücksichtigt wurden.

  • Relevanz des Fakts: Er muss entscheidend für den Ausgang der Klage sein.
  • Berücksichtigung durch den Richter: Der Fakt muss Gegenstand der Bewertung gewesen sein, auch wenn nicht umfassend.
  • Auswirkungen auf die Entscheidung: Der Mangel an Prüfung muss eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung des Streits gespielt haben.

Fazit

Das Urteil Nr. 17005 vom 2024 stellt einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung in Bezug auf den Mangel an unterlassener Prüfung dar. Es klärt, dass nicht alle Mängel in der Beweiswürdigung zu einer Annahme des Antrags führen. Das Gericht, indem es die Bedeutung der Relevanz und der Berücksichtigung historischer Tatsachen bekräftigt, bietet ein nützliches interpretatives Werkzeug für Anwälte und Richter. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Parteien im Streitfall die Tatsachen und Beweise klar und präzise darlegen, da deren Relevanz den Ausgang des Streits erheblich beeinflussen kann.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci