Kommentar zur Verordnung Nr. 16445 von 2024 über den Abschluss von Kreditverträgen

Die jüngste Verordnung des Kassationsgerichts, Nr. 16445 vom 13. Juni 2024, bietet bedeutende Denkanstöße für Juristen, insbesondere hinsichtlich der Kreditverträge. Dieses Urteil steht im Kontext einer Rechtslage, die bedeutende Veränderungen erlebt hat, insbesondere mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 154 von 1992, das die Schriftform für Bankverträge vorschrieb.

Der Rechtsrahmen vor dem Gesetz Nr. 154 von 1992

Im Regime vor dem Gesetz Nr. 154 von 1992 konnten Kreditverträge auch durch facta concludentia abgeschlossen werden, d.h. durch konkrete Verhaltensweisen, die das Vorhandensein der Vereinbarung nachwiesen. Diese Abschlussmethode hat eine erhebliche Bedeutung, da sie es ermöglicht, die durch spätere gesetzliche Entwicklungen auferlegten Rigiditäten zu überwinden.

Wie im Leitsatz des Urteils hervorgehoben:

(BEGRIFF, MERKMALE, UNTERSCHEIDUNGEN) - ALLGEMEIN Kreditvertrag - Regime vor dem Gesetz Nr. 154 von 1992 - Abschluss durch facta concludentia - Zulässigkeit - Beweislast - Inhalt. Im Regime vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 154 von 1992, das die Schriftform für Verträge über bankbezogene Geschäfte und Dienstleistungen vorschrieb, war der Abschluss eines Kreditvertrags durch facta concludentia zulässig, sodass der Nachweis der Gewährung des Kredits für diese Verträge mit jedem Mittel erbracht werden kann, einschließlich der Möglichkeit, auf Vermutungen zurückzugreifen, da das Verbot gemäß Art. 2725 BGB, auf das sich Art. 2729, Abs. 2, BGB bezieht, nicht auf Kreditverträge anwendbar ist, die in einer Zeit abgeschlossen wurden, in der diese nicht schriftlich unter Androhung der Nichtigkeit abgeschlossen werden sollten.

Die Auswirkungen des Urteils

Das Kassationsgericht hat bekräftigt, dass für Kreditverträge, die vor der Einführung der Schriftformpflicht abgeschlossen wurden, der Nachweis der Kreditvergabe durch jedes Mittel, einschließlich der Zulässigkeit von Vermutungen, erbracht werden kann. Dieser Aspekt ist entscheidend für die beteiligten Parteien, da er die Beweismethoden erweitert und es ermöglicht, Rechte auch in Abwesenheit schriftlicher Dokumentation geltend zu machen.

  • Abschluss von Verträgen durch facta concludentia, selbst in Abwesenheit einer schriftlichen Vereinbarung.
  • Möglichkeit, auf Vermutungen zurückzugreifen, um die Kreditvergabe nachzuweisen.
  • Relevanz der Rechtslage vor 1992 im aktuellen Kontext bankbezogener Geschäfte.

Fazit

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 16445 von 2024 des Kassationsgerichts einen wichtigen Hinweis auf die Flexibilität der Abschlussmethoden für Kreditverträge im Zeitraum vor der Einführung der Schriftformpflicht dar. Dieses Urteil klärt nicht nur die Rechte der Parteien, sondern bietet auch eine bedeutende Gelegenheit, die vertraglichen Dynamiken im Bankensektor besser zu verstehen, und hebt hervor, wie die Beweismethoden das Ergebnis rechtlicher Auseinandersetzungen beeinflussen können. Daher ist es für Unternehmen und Fachleute im Sektor entscheidend, über solche rechtlichen und normativen Entwicklungen informiert zu sein.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci