Urteil Nr. 27061 von 2023: Die Legitimation der geschädigten Person bei Betrug

Das Urteil Nr. 27061 vom 28. April 2023 stellt eine wichtige Entscheidung des Kassationsgerichts in Bezug auf das Verbrechen des Betrugs dar. Darin wird die Rolle der geschädigten Person im Kontext der Legitimation zur Einreichung einer Strafanzeige klargestellt, ein entscheidender Aspekt zum Verständnis der Rechte der Opfer von Betrug. Das Gericht hat eine Verurteilung aufgehoben und festgestellt, dass nur der Inhaber des geschädigten Vermögens das Recht hat, eine Strafanzeige zu erheben, wodurch diejenigen ausgeschlossen werden, die in einen Irrtum geführt wurden, aber keinen direkten Vermögensschaden erlitten haben.

Das Prinzip der Legitimation zur Einreichung einer Strafanzeige

Nach dem in dem Urteil formulierten Grundsatz,

Geschädigte Person des Verbrechens - Inhaber des durch das betrügerische Verhalten beeinträchtigen Vermögens - Irreführung einer anderen Person - Legitimation letzterer zur Einreichung einer Strafanzeige - Ausschluss - Fallkonstellation. Im Bereich des Betrugs ist die geschädigte Person des Verbrechens, die das Recht auf eine Strafanzeige hat, der Inhaber des geschädigten oder gefährdeten Rechtsguts und somit derjenige, der die vermögensrechtlichen Folgen der strafbaren Handlung trägt, die mit der Erlangung des ungerechtfertigten Vorteils durch den Täter korrelieren, sodass, wenn die geschädigte Person nicht mit der Person übereinstimmt, die in einen Irrtum geführt wurde, die von letzterer eingereichte Strafanzeige jegliche Wirkung entfaltet. (Fallkonstellation, in der das Gericht die Verurteilung wegen Online-Betrugs ohne Rückverweisung aufgrund eines Mangels an Strafanzeige aufgehoben hat, wobei der Inhaber des Kontos, das für die Überweisung auf die auf den Angeklagten ausgestellte PostePay-Karte verwendet wurde, und nicht der Empfänger der List und Täuschung als legitimierte Person zur Einreichung der Strafanzeige identifiziert wurde). (Conf.: Nr. 10259 von 1993, Rv. 195869-01).
Das Gericht hat festgestellt, dass die Legitimation zur Einreichung einer Strafanzeige nur denjenigen zusteht, die einen direkten Schaden erlitten haben, das heißt, die das geschädigte Rechtsgut besitzen. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, getäuscht oder in einen Irrtum geführt worden zu sein; es ist notwendig, dass eine direkte Korrelation zwischen dem betrügerischen Verhalten und dem vermögensrechtlichen Verlust besteht.

Praktische Implikationen des Urteils

Die praktischen Implikationen dieser Entscheidung sind erheblich. Zu den relevantesten zählen wir:

  • Klarheit bei der Definition der Rolle des Anzeigenden im Falle von Betrug.
  • Notwendigkeit für die Betrugsopfer, ihre vermögensrechtliche Situation angemessen zu dokumentieren.
  • Möglichkeit, auf verschiedene rechtliche Instrumente zurückzugreifen für diejenigen, die in einen Irrtum geführt wurden, aber keinen direkten Schaden erlitten haben.

In diesem Kontext ist es entscheidend, dass die Betrugsopfer ihre Rechte und die Möglichkeiten zu deren Schutz verstehen, wobei die Spezifität der Rolle der geschädigten Person im Strafrecht zu berücksichtigen ist.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 27061 von 2023 des Kassationsgerichts einen Fortschritt in der Klarheit der Vorschriften zum Betrug und zur Legitimation zur Einreichung einer Strafanzeige dar. Die Unterscheidung zwischen denjenigen, die einen vermögensrechtlichen Schaden erlitten haben, und denjenigen, die einfach nur getäuscht wurden, ist entscheidend für den Schutz der Rechte der Opfer. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Fachleute des Rechtssektors und die Opfer selbst sich dieser Unterschiede bewusst sind, um korrekt zu handeln und ihre Interessen zu schützen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci