Das Urteil Nr. 25593/2023 und die Frage der 'more uxorio' Lebensgemeinschaft in der Aussage

Das Urteil Nr. 25593 vom 14. Februar 2023, hinterlegt am 14. Juni 2023, hat wichtige rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Aussage und dem Konzept der 'more uxorio' Lebensgemeinschaft aufgeworfen. Der Kassationshof, geleitet von Dr. M. Boni und mit Berichterstatterin Dr. T. Liuni, hat den Fall eines Zeugen analysiert, der beantragt hat, von der Abgabe von Aussagen abzusehen, da er eine intime Beziehung zum Angeklagten hat. Lassen Sie uns gemeinsam die wichtigsten Punkte dieses Urteils betrachten.

Das Recht auf Enthaltung und die 'more uxorio' Lebensgemeinschaft

Nach Artikel 199, Absatz 3, der Strafprozessordnung hat ein Zeuge das Recht, von der Abgabe von Aussagen abzusehen, wenn seine Aussage sein Recht auf Privatsphäre oder das eines Familienangehörigen verletzen könnte. Im konkreten Fall hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Existenz einer persönlichen Beziehung zwischen dem Zeugen und dem Angeklagten relevant ist, um die Existenz der 'more uxorio' Lebensgemeinschaft zu bewerten. Der Gerichtshof hat betont, dass das Zusammenleben, auch wenn es nicht konstant ist, ausreicht, um diese rechtliche Situation zu begründen.

  • Bedeutung einer angemessenen und logischen Begründung in der Entscheidung des Richters.
  • Analyse der Beziehung zwischen Zeuge und Angeklagtem, unabhängig von wirtschaftlichen Bindungen.
  • Unanfechtbares Tatsachenurteil im Rahmen der Gesetzgebung, wenn es angemessen begründet ist.

Die Maxime des Urteils

Lebensgemeinschaft "more uxorio" - Feststellung der entsprechenden Situation - Tatsachenurteil - Anfechtbarkeit im Rahmen der Gesetzgebung - Grenzen - Sachverhalt. Die Nichterteilung des Rechts auf Enthaltung von der Abgabe von Aussagen gemäß Art. 199, Absatz 3, StPO, aufgrund des angenommenen Fehlens der Voraussetzung der 'more uxorio' Lebensgemeinschaft mit dem Angeklagten, beruht auf einem unanfechtbaren Tatsachenurteil im Rahmen der Gesetzgebung, wenn es angemessen und logisch begründet ist. (Sachverhalt, in dem der Gerichtshof die Existenz einer persönlichen Beziehung zwischen Zeuge und Angeklagtem als relevant für das Recht auf Enthaltung erachtet hat, auch wenn das Zusammenleben nur sporadisch und unabhängig von den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden war).

Fazit

Zusammenfassend hebt das Urteil Nr. 25593/2023 die Bedeutung einer sorgfältigen Bewertung persönlicher Beziehungen im Kontext der Aussage hervor. Der Gerichtshof hat bestätigt, dass die Definition der 'more uxorio' Lebensgemeinschaft nicht auf eine stabile Koexistenz beschränkt ist, sondern auch flexiblere Beziehungen einschließen kann. Dieser Ansatz bietet einen besseren Schutz der Rechte der Zeugen und betont die Komplexität der Beziehungsdynamiken, die das Recht sorgfältig interpretieren muss. Juristische Fachleute müssen daher diese Aspekte berücksichtigen, um die Aussagen und mögliche Anträge auf Enthaltung angemessen zu verwalten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci