Kommentar zu Urteil Nr. 16979 vom 2024: Covid-19-Zuschüsse und unrechtmäßige Bereicherung

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 16979 vom 28. März 2024, das am 23. April 2024 hinterlegt wurde, behandelt ein Thema von großer Aktualität und Relevanz, nämlich die unrechtmäßige Wahrnehmung öffentlicher Leistungen, insbesondere in Bezug auf die vom italienischen Staat an Personen, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind, gewährten nicht rückzahlbaren wirtschaftlichen Zuschüsse. Der Kassationsgerichtshof hat die Anwendung des erschwerenden Merkmals in Bezug auf die finanziellen Interessen der Europäischen Union in diesem spezifischen Kontext ausgeschlossen und damit eine wichtige rechtliche Klarstellung gegeben.

Der normative Kontext

Die zentrale Frage des Urteils betrifft die Anwendung des Artikels 316-ter des Strafgesetzbuches, der das Verbrechen der unrechtmäßigen Wahrnehmung öffentlicher Leistungen regelt. Insbesondere hat das Gericht klargestellt, dass das erschwerende Merkmal der Verletzung der finanziellen Interessen der Europäischen Union nicht für die an die Opfer der Pandemie gewährten Zuschüsse gilt. Dieser Ansatz basiert auf der EU-Richtlinie Nr. 2017/1371, die eine restriktive Auslegung des Begriffs „finanzielle Interessen der Europäischen Union“ verlangt.

Analyse des Urteils

Unrechtmäßige Wahrnehmung öffentlicher Leistungen - Erschwerender Umstand der Verletzung der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Wirtschaftliche Zuschüsse, die vom italienischen Staat an Personen, die von der Pandemie "Covid 19" betroffen sind, gewährt werden - Anwendung - Ausschluss - Gründe. Im Hinblick auf die unrechtmäßige Wahrnehmung öffentlicher Leistungen ist das erschwerende Merkmal der Verletzung der Interessen der Europäischen Union gemäß Art. 316-ter, Absatz 1, letzter Satz, StGB nicht konfigurierbar im Falle der unrechtmäßigen Wahrnehmung der nicht rückzahlbaren wirtschaftlichen Zuschüsse, die vom italienischen Staat an die von der Pandemie "Covid 19" betroffenen Personen auf Grundlage des sogenannten Unterstützungsdekrets (Gesetzesverordnung vom 22. März 2021, Nr. 41) und des sogenannten Unterstützungsdekrets bis (Gesetzesverordnung vom 25. Mai 2021, Nr. 73) gewährt werden. (In der Begründung hat das Gericht klargestellt, dass der Begriff "finanzielle Interessen der Europäischen Union", wie er in der EU-Richtlinie Nr. 2017/1371 verwendet wird, eng auszulegen ist und sich nicht auf das Vermögen der Mitgliedstaaten erstreckt, auch wenn es für die Politiken der Union von Interesse ist).

Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass die betreffenden Zuschüsse keinen Einfluss auf den Vermögensbereich der Europäischen Union haben, sondern vielmehr staatliche Unterstützungsmaßnahmen sind, die darauf abzielen, eine beispiellose Gesundheitskrise zu bewältigen. Daher wurde die Idee ausgeschlossen, dass das Vermögen der Mitgliedstaaten als integraler Bestandteil der finanziellen Interessen der Union betrachtet werden könnte.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 16979 vom 2024 einen wichtigen Fortschritt bei der Definition der Grenzen des Verbrechens der unrechtmäßigen Wahrnehmung öffentlicher Leistungen dar und hebt die Notwendigkeit einer strengen Auslegung der europäischen Normen in diesem Bereich hervor. Dieser Fall bietet ein klares Beispiel dafür, wie die Rechtsprechung die Praxis des Rechts beeinflussen kann, insbesondere in einer Zeit, in der Unterstützungsmaßnahmen für die wirtschaftliche Erholung von grundlegender Bedeutung sind. Daher ist es unerlässlich, dass die Juristen die Entwicklung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung in diesem Bereich aufmerksam verfolgen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci