Übertragung von Unternehmen und Haftung für Schulden: Kommentar zu Beschluss Nr. 10902 von 2024

Der kürzlich ergangene Beschluss Nr. 10902 vom 23. April 2024 des Kassationsgerichts befasst sich mit einem Thema von großer Bedeutung im Handelsrecht: der Haftung für Schulden, die im Zuge der Unternehmensübertragung entstehen. Dieses Urteil klärt die Rechte und Pflichten des Käufers und des Verkäufers und bietet eine nützliche Orientierung für alle, die in diesem Bereich tätig sind, sowie für die Anwälte, die die Parteien bei solchen Transaktionen unterstützen.

Das Prinzip der Haftung bei der Unternehmensübertragung

Der betreffende Beschluss stellt klar, dass im Falle einer Unternehmensübertragung der Käufer allein für die Schulden verantwortlich ist, die aus fortlaufenden oder periodischen Leistungen resultieren, die nach der Übertragung erbracht werden. Dies geschieht durch sein gesetzliches Eintreten in die laufenden Verträge, wie im Artikel 2560 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehen. Der Verkäufer hingegen haftet nur für die Schulden, die aus Verträgen resultieren, in denen der dritte Vertragspartner seine Leistung bereits vor der Übertragung erfüllt hat.

Unternehmen - Übertragung - Verträge über fortlaufende und periodische Leistungen - Schulden nach der vertraglichen Nachfolge, die gesetzlich mit der Unternehmensübertragung verbunden sind - Haftung des Käufers - Grundlage - Fallkonstellation im Bereich der Lieferung. Im Falle einer Unternehmensübertragung haftet allein der Käufer für die Schulden, die aus der Zahlung von fortlaufenden oder periodischen Leistungen resultieren, die nach der Übertragung erbracht werden, aufgrund seines gesetzlichen Eintretens in die laufenden Verträge über noch nicht vollständig erfüllte Gegenleistungen von keiner der Parteien, während gemäß Artikel 2560 BGB der Verkäufer nur für die Schulden haftet, die aus Verträgen resultieren, in denen der dritte Vertragspartner seine Leistung bereits vor der Übertragung erfüllt hat. (In Anwendung des festgestellten Prinzips hat das Kassationsgericht den Antrag auf Aufhebung des Urteils, das die Opposition gegen einen Zahlungsbefehl zur Zahlung des Entgelts für nach der Übertragung gelieferten elektrischen Stroms an den Verkäufer des Unternehmens angenommen hat, zurückgewiesen).

Praktische Implikationen des Urteils

Dieses Urteil hat erhebliche Konsequenzen für Unternehmen und Fachleute in der Branche, da es die Haftungslinien im Falle einer Unternehmensübertragung klärt. Es ist entscheidend für beide beteiligten Parteien, die rechtlichen Implikationen solcher Transaktionen zu verstehen.

  • Für den Käufer: Es ist unerlässlich, die bestehenden Verträge und die damit verbundenen Schulden vor dem Kauf zu bewerten.
  • Für den Verkäufer: Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Verträge eingehalten wurden und dass keine ausstehenden Schulden bestehen, für die er haftbar gemacht werden könnte.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend bietet der Beschluss Nr. 10902 von 2024 eine wichtige Klarstellung zur Haftung des Käufers im Falle einer Unternehmensübertragung. Die an einer Übertragung beteiligten Parteien müssen besonderes Augenmerk auf die bestehenden Verträge und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen legen, um zukünftige rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Es ist ratsam, die Beratung eines erfahrenen Juristen in Anspruch zu nehmen, um sich in den Komplexitäten dieser Geschäftstransaktionen zurechtzufinden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci