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Kommentar zu dem Urteil Nr. 17171 vom 2023: Verfolgungsakte und Missbrauch des Verfahrens

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 17171 vom 16. Januar 2023 des Kassationsgerichts liefert wichtige Klarstellungen zur Konfigurierbarkeit von Verfolgungsakten und hebt hervor, wie wiederholte und unbegründete rechtliche Schritte die Straftat der Belästigung erfüllen können. Im Besonderen betrifft der untersuchte Fall einen angeblichen Gläubiger, der in zehn Jahren dreiundzwanzig Klagen eingereicht hat, gestützt auf gefälschte Titel. Dieses Verhalten wurde nicht nur als missbräuchlich angesehen, sondern auch als Belästigung gegenüber dem Schuldner.

Der Begriff der Verfolgungsakte und Fälschungen

Nach Artikel 612-bis des Strafgesetzbuches werden Verfolgungsakte als Verhaltensweisen definiert, die Belästigungen darstellen und die Freiheit sowie die Würde der Person verletzen. Im vorliegenden Fall hat sich das Verhalten des Gläubigers in einer Reihe unbegründeter Klagen niedergeschlagen, wobei gefälschte Dokumente verwendet wurden, um seine Ansprüche zu rechtfertigen. Dieser Ansatz führte dazu, dass das Gericht zu dem Schluss kam, dass solche Aktionen nicht nur einen Missbrauch des Verfahrens darstellen, sondern auch Belästigung.

Das Urteil stellt klar, dass die Wiederholung der Klagen, in Abwesenheit einer gültigen rechtlichen Grundlage, nicht nur dem Schuldner schadet, sondern auch eine Straftat für sich darstellt. In diesem Zusammenhang ist es nützlich, die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

  • Fälschung von Dokumenten: Der Einsatz gefälschter Urkunden zur Einleitung rechtlicher Schritte wird gesetzlich streng bestraft.
  • Wiederholung der rechtlichen Schritte: Wenn es eine fortwährende und ungerechtfertigte rechtliche Aggression gibt, wird das Verbrechen der Belästigung konfiguriert.
  • Missbrauch des Verfahrens: Der missbräuchliche Einsatz der rechtlichen Institutionen zu persönlichen Verfolgungszwecken wird von der Rechtsprechung verurteilt.
Verfolgungsakte - Belästigung - Begriff - Wiederholte gerichtliche Schritte auf der Grundlage von Fälschungen von Titeln - Konfigurierbarkeit - Gründe - Missbrauch des Verfahrens - Vorliegen. In Bezug auf Verfolgungsakte stellen die wiederholt in Zivilverfahren (im konkreten Fall dreiundzwanzig in zehn Jahren) eingeleiteten Klagen, die auf einem einzigen vertraglichen Grund basieren, durch einen angeblichen Gläubiger, der sich vollstreckbare Titel auf der Grundlage von von ihm gefälschten Dokumenten verschafft hat, und sich somit auf bewusst erfundene Tatsachen zur einseitigen und ungerechtfertigten Verschärfung der Position des Schuldners gestützt hat, die mit einem Missbrauch des Verfahrens realisiert wurde, ein Element dar, das den Straftatbestand gemäß Artikel 612-bis des Strafgesetzbuches erfüllt.

Die rechtlichen Implikationen und Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 17171 von 2023 stellt eine wichtige Bekräftigung der italienischen Rechtsprechung in Bezug auf Verfolgungsakte und Missbrauch des Verfahrens dar. Es hebt die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Nutzung rechtlicher Schritte hervor und warnt vor den Folgen eines missbräuchlichen Verhaltens. Die Opfer solcher Missbräuche können sich des rechtlichen Schutzes bedienen, während diejenigen, die unbegründete Klagen einreichen, mit schweren strafrechtlichen Sanktionen rechnen müssen.

In einem rechtlichen Kontext, der zunehmend auf den Schutz individueller Rechte achtet, fungiert dieses Urteil als Abschreckung gegen unkorrektes Verhalten und fördert eine größere Verantwortung im Umgang mit rechtlichen Instrumenten.