Das Urteil Nr. 17015 vom 21. Dezember 2022, veröffentlicht am 21. April 2023, des Kassationsgerichts behandelt ein zentrales Thema im Bereich des Steuerstrafrechts. Es klärt die Anwendbarkeit des mildernden Umstands der aktiven Reue, der in Artikel 62, Absatz 1, Nr. 6 des Strafgesetzbuches vorgesehen ist, auf Steuerstraftaten und spezifiziert die Gründe für seine Ausschluss in solchen Fällen.
Das Kassationsgericht hat entschieden, dass der mildernde Umstand der aktiven Reue nicht auf die durch das Gesetzesdekret Nr. 74 vom 10. März 2000 vorgesehenen Straftaten angewendet werden kann. Dies liegt daran, dass, gemäß den Richtern, die aktive Reue sich ausschließlich auf Situationen bezieht, in denen Folgen, die nicht als wirtschaftlich ersatzfähiger Vermögens- oder Nichtvermögensschaden identifiziert werden können, beseitigt oder gemildert werden.
Umstand der aktiven Reue gemäß Art. 62 Nr. 6, StGB - Anwendbarkeit auf Steuerstraftaten - Ausschluss - Gründe. Im Hinblick auf Steuerstraftaten ist der mildernde Umstand der aktiven Reue gemäß Art. 62, Absatz 1, Nr. 6, zweite Hälfte, StGB, da er sich nur auf die Beseitigung oder Milderung von Folgen bezieht, die sich nicht als wirtschaftlich ersatzfähiger Vermögens- oder Nichtvermögensschaden identifizieren, nicht auf die Delikte anwendbar, die im Gesetzesdekret vom 10. März 2000, Nr. 74, vorgesehen sind, in denen der "Schadenersatz" an den Fiskus ein autonomes Ereignis darstellt, das speziell in den Artikeln 13, 13-bis und 14 des genannten Dekrets vorgesehen ist, als Grund für Straflosigkeit oder mildernder Umstand, sofern er in den in den genannten Bestimmungen angegebenen Formen und Fristen erfolgt.
Dieses Urteil hebt die Bedeutung hervor, zwischen den verschiedenen Kategorien von Straftaten und den damit verbundenen Milderungsmaßnahmen zu unterscheiden. Tatsächlich nimmt der Schadenersatz an den Fiskus bei Steuerstraftaten eine zentrale Rolle ein und stellt einen autonomen Grund für Straflosigkeit oder einen mildernden Umstand dar. Die Bestimmungen der Artikel 13, 13-bis und 14 des Gesetzesdekrets Nr. 74/2000 regeln ausdrücklich die Modalitäten und Fristen für den Schadenersatz und differenzieren diese Straftaten weiter von den allgemeinen im Strafgesetzbuch vorgesehenen.
Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 17015 von 2022 des Kassationsgerichts einen wichtigen Schritt in der Definition der Regelung von Steuerstraftaten dar. Es klärt, dass, obwohl die aktive Reue eine Option zur Milderung der Folgen bestimmter Straftaten darstellen kann, sie im Steuerrecht nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn, die spezifischen im Gesetz vorgesehenen Regelungen werden eingehalten. Dies erfordert von den Steuerpflichtigen und den Fachleuten des Sektors eine größere Aufmerksamkeit für die geltenden Vorschriften und die Modalitäten des Schadenersatzes im Falle von Steuerverstößen.