Das Urteil Nr. 14608 vom 14. März 2023 des Kassationsgerichts liefert wichtige Klarstellungen zum Thema des Besitzes von Spraydosen mit brennbarem Spray auf Basis von Oleoresin-Capsicum, dem aktiven Wirkstoff aus Chili-Pflanzen. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass der Besitz solcher Sprays eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, wenn die Umstände von Zeit und Ort einen illegalen Gebrauch derselben belegen.
Das Gesetz Nr. 110 von 1975 regelt den Besitz von Waffen und von Gegenständen, die dazu geeignet sind, Schaden zuzufügen. Insbesondere sieht Art. 4, Absatz 2, Sanktionen für den Besitz in öffentlichen Orten von als gefährlich erachteten Gegenständen vor. Das Gericht hat auch das Strafgesetzbuch zitiert, insbesondere Art. 699, der den illegalen Besitz von Waffen bestraft. Es ist entscheidend, die Unterschiede zwischen den beiden Normen zu verstehen, insbesondere in Bezug auf das Konzept der Notwehr.
Spraydose mit brennbarem Spray auf Basis von “Oleoresin-Capsicum” - Besitz in öffentlichem Raum - Ordnungswidrigkeit gemäß Art. 4, Absatz 2, Gesetz Nr. 110 von 1975 - Konfigurierbarkeit - Bedingungen - Ordnungswidrigkeit gemäß Art. 699 StGB - Unterschiede. Der Besitz einer Spraydose mit "Spray" auf Basis von "Oleoresin-Capsicum" (Wirkstoff aus Chili-Pflanzen) stellt die Ordnungswidrigkeit gemäß Art. 4, Absatz 2, Gesetz vom 18. April 1975, Nr. 110, dar, wenn die besonderen Umstände von Zeit und Ort des Besitzes auf eine eindeutig illegale Verwendung der "Sache" hindeuten (in diesem Fall zum Nachteil der beraubten Personen) und völlig unvereinbar mit dem Recht auf Notwehr ist, für den der Besitz in öffentlichem Raum normativ erlaubt ist.
Das Gericht hat betont, dass der Besitz von brennbarem Spray nur dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, wenn spezifische Bedingungen der Anstößigkeit vorliegen. Es ist notwendig, die Merkmale des Kontextes, in dem der Besitz erfolgt, zu bewerten und zwischen Situationen der legitimen Notwehr und Szenarien zu unterscheiden, in denen der Einsatz des Sprays darauf abzielt, ein Verbrechen, wie Raub, zu begehen.
Das Urteil Nr. 14608 von 2023 stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich des Besitzes von brennbarem Spray dar. Es wird klargestellt, dass es nicht ausreicht, solche Gegenstände zu besitzen, um deren Besitz in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen; es ist eine umfassende Bewertung der Umstände des konkreten Falls erforderlich. Dieses Urteil lädt zu einer breiteren Reflexion über die Legalität und die individuelle Verantwortung im Umgang mit potenziell gefährlichen Gegenständen ein. Daher ist es entscheidend, dass die Bürger über die rechtlichen Risiken, die mit dem Besitz solcher Sprays verbunden sind, insbesondere in öffentlichen Kontexten, informiert werden.