Das Urteil Nr. 39576 vom 1. Oktober 2024, hinterlegt am 28. Oktober 2024, bietet wichtige Klarstellungen zu den Rechten des Angeklagten im Kontext des Strafverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Ernennung des Verteidigers und seiner Abwesenheit. Der Kassationsgerichtshof, präsidiert von L. I., hat die Entscheidung des Berufungsgerichts Venedig ohne Rückverweisung aufgehoben und dabei entscheidende Themen für die Verteidigung und das Wissen des Angeklagten über das Verfahren angesprochen.
Der vorliegende Fall betraf A. H., der sich während des Verfahrens als abwesend erklärt hatte, obwohl er einen vertrauenswürdigen Verteidiger mit der Wahl des Domizils in seinem Büro benannt hatte. Der Verteidiger hatte jedoch das Mandat niedergelegt, ohne diese Entscheidung dem Angeklagten mitzuteilen. Das Gericht stellte fest, dass diese Situation nicht als Indikator für das tatsächliche Wissen des Angeklagten über das Verfahren gewertet werden konnte, da seine Abwesenheit auf das Verhalten des Verteidigers und nicht auf eine Informationsvernachlässigung zurückzuführen war.
Wahl des Domizils beim vertrauenswürdigen Verteidiger - Nachfolgende Rücknahme des Verteidigungsmandats, die nicht mitgeteilt wurde - Erklärung der Abwesenheit vor Inkrafttreten des d.lgs. Nr. 150 von 2022 - Tatsächliches Wissen über das Verfahren - Ausschluss - Gründe. Die Ernennung des vertrauenswürdigen Verteidigers mit Wahl des Domizils in seinem Büro, gefolgt von der Rücknahme des Mandats, die nicht rechtzeitig vom Fachmann vor Beginn des Verfahrens mitgeteilt wurde, stellt kein Indiz für sein tatsächliches Wissen seitens des Angeklagten dar, wenn dessen Abwesenheit gemäß Art. 420-bis der Strafprozessordnung erklärt wurde, in der Fassung vor der Neufassung durch Art. 23, Abs. 1, lit. c), d.lgs. vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, da die fehlende Teilnahme des genannten auf das Verhalten des Verteidigers und nicht auf dessen Informationsvernachlässigung zurückzuführen ist.
Dieses Urteil hat mehrere bedeutsame Implikationen für das Recht auf Verteidigung. Insbesondere wird die Pflicht des Verteidigers hervorgehoben, eine klare und zeitnahe Kommunikation mit seinem Mandanten aufrechtzuerhalten. Das Gericht stellt fest, dass die Rücknahme des Mandats mitgeteilt werden muss, da sonst das Recht des Angeklagten, informiert zu werden und aktiv am Verfahren teilzunehmen, gefährdet ist. Die wichtigsten rechtlichen Überlegungen können in den folgenden Punkten zusammengefasst werden:
Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 39576 von 2024 einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der Rechte der Angeklagten im Strafverfahren dar. Es bekräftigt die Bedeutung der Kommunikation zwischen Verteidiger und Mandant und die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass jede Rücknahme des Mandats angemessen mitgeteilt wird. Das Gericht zeigt somit eine besondere Sensibilität für das Recht auf Verteidigung und erklärt, dass die Verantwortung für die Abwesenheit des Angeklagten nicht auf ihn fallen kann, wenn sie durch das Verhalten des Verteidigers verursacht wird. Dieses Prinzip ist grundlegend, um ein faires Verfahren gemäß den italienischen und europäischen Vorschriften zu gewährleisten.