Kommentar zum Urteil Nr. 36919 vom 2024: Therapeutische Bewährung und Verfassungsmäßigkeit

Das Urteil Nr. 36919 vom 2024, das am 3. Oktober 2024 eingereicht wurde, behandelt ein Thema von grundlegender Bedeutung im italienischen Strafrecht: die Frage der therapeutischen Bewährung für freie Personen, die Rehabilitationsprogrammen aufgrund von Drogen- oder Alkoholabhängigkeit unterzogen sind. Der Kassationsgerichtshof hat die Frage der Verfassungsmäßigkeit, die hinsichtlich der Artikel 94 des d.P.R. vom 9. Oktober 1990, Nr. 309, und 656, Absatz 9, Buchstabe a) der Strafprozessordnung aufgeworfen wurde, als offensichtlich unbegründet erklärt.

Der Normative Kontext

Im Rahmen dieses Urteils ist es wichtig, die beteiligten Rechtsvorschriften zu verstehen. Artikel 94 des d.P.R. Nr. 309/1990 legt die Bestimmungen zur Bewährung fest, während Artikel 656 der Strafprozessordnung sich mit der Vollstreckung der Strafe befasst. Das Gericht hat betont, dass im Gegensatz zu den Regelungen für Personen unter Hausarrest, die betreffenden Vorschriften nicht vorsehen, dass die Vollstreckung der Strafe für Personen, die zum Zeitpunkt des rechtskräftigen Urteils einem therapeutischen Programm unterzogen werden, ausgesetzt wird.

Die Leitsätze des Urteils

Therapeutische Bewährung - Freie Personen, die zum Zeitpunkt des rechtskräftigen Urteils einem therapeutischen Programm aufgrund von Drogen- oder Alkoholabhängigkeit unterzogen werden - Frage der Verfassungsmäßigkeit - Offensichtliche Unbegründetheit. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Artikel 94 d.P.R. vom 9. Oktober 1990, Nr. 309, und 656, Absatz 9, Buchstabe a), der Strafprozessordnung ist offensichtlich unbegründet, da sie im Widerspruch zu den Artikeln 3, 24 und 27 der Verfassung steht, insofern sie, im Gegensatz zu dem, was für Personen unter Hausarrest festgelegt ist, nicht vorsehen, dass die Vollstreckung der Strafe nicht gegen freie Personen, die sich zum Zeitpunkt des rechtskräftigen Urteils in einem therapeutischen Programm aufgrund von Drogen- oder Alkoholabhängigkeit befinden, angeordnet werden kann.

Dieser Leitsatz verdeutlicht die Position des Gerichts bei der Bewertung der Vereinbarkeit der betreffenden Vorschriften mit den grundlegenden Prinzipien der Verfassung, wie der Gleichheit (Art. 3), dem Recht auf Verteidigung (Art. 24) und dem Prinzip der Resozialisierung des Verurteilten (Art. 27).

Implikationen und Überlegungen

Die Entscheidung des Gerichts hat wichtige Implikationen für die Behandlung von Drogen- und Alkoholabhängigen im Strafrechtssystem. Insbesondere eröffnet die Entscheidung, die Aussetzung der Strafe für Personen, die sich in einem therapeutischen Programm befinden, nicht vorzusehen, eine breitere Reflexion über die Notwendigkeit eines resozialisierenden und reintegrativen Ansatzes, der im Einklang mit den europäischen Richtlinien zur Strafjustiz steht. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass das Recht auf Gesundheit und Rehabilitation mit den Anforderungen der Gerechtigkeit und Sicherheit der Gesellschaft in Einklang gebracht werden muss.

  • Therapeutische Bewährung: eine Option zur Rehabilitation
  • Geltendes Recht und dessen Auswirkungen
  • Überlegungen zur Behandlung von Personen in Schwierigkeiten

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