Das Urteil Nr. 27098 von 2024 und das Verbrechen der Verleumdung: rechtliche Klarstellungen

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 27098 vom 4. Juni 2024, eingereicht am 9. Juli 2024, hat wichtige Fragen zum Verbrechen der Verleumdung und seiner Wechselwirkung mit dem Institut der Freisprechung aufgeworfen. Der Kassationsgerichtshof hat das Thema der Notwendigkeit behandelt, die Unschuld des verleumdeten Individuums in einem komplexen rechtlichen Kontext festzustellen, und einige grundlegende Aspekte klargestellt, die einer genauen Prüfung bedürfen.

Der Kontext des Urteils

Das Gericht hat die von der Verteidigung eingelegte Beschwerde zurückgewiesen und festgestellt, dass eine unanfechtbare Freisprechung gemäß Artikel 530, Absatz 2, der Strafprozessordnung nicht automatisch die Schlussfolgerung über die Unschuld des verleumdeten Individuums nach sich zieht. Die Entscheidung basiert auf der wichtigen Unterscheidung zwischen der Bewertung der strafrechtlichen Verantwortung des verleumdeten Individuums und dem Vorliegen des zugrunde liegenden Verbrechens.

Vorliegen des zugrunde liegenden Verbrechens - Unanfechtbares Freispruchurteil gemäß Art. 530, Abs. 2, StPO - Konsequenzen - Zweifel am Vorliegen des Verbrechens der Verleumdung - Notwendigkeit - Ausschluss. Der Zweifel am Vorliegen des zugrunde liegenden Verbrechens, auch wenn er durch ein unanfechtbares Urteil bekräftigt wird, rechtfertigt nicht allein den Zweifel am Vorliegen des Verbrechens der Verleumdung. (In der Begründung hat das Gericht präzisiert, dass im Verfahren wegen des Verbrechens der Verleumdung die Unschuld des verleumdeten Individuums nicht notwendigerweise in einem separaten Strafverfahren vorab festgestellt werden muss und das möglicherweise dazu gebildete Urteil eigenständig und unabhängig bewertet werden muss). (Vergl.: Nr. 8637 von 1979, Rv. 143174-01).

Die rechtlichen Implikationen

Das Urteil Nr. 27098 von 2024 reiht sich in eine konsolidierte Rechtsprechung ein, die in früheren Entscheidungen des Gerichts Widerhall gefunden hat. Insbesondere hat das Gericht bekräftigt, dass:

  • Die Unschuld des verleumdeten Individuums nicht in einem separaten Verfahren festgestellt werden muss.
  • Das in einem anderen Kontext gebildete Urteil unabhängig bewertet werden muss.
  • Der Zweifel am Vorliegen des zugrunde liegenden Verbrechens rechtfertigt nicht automatisch den Zweifel an der Verleumdung.

Diese Position steht im Einklang mit dem Legalitätsprinzip und der Notwendigkeit, ein faires Verfahren zu gewährleisten, um Verwirrung zwischen den verschiedenen Phasen des Strafverfahrens zu vermeiden.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 27098 von 2024 eine wichtige Bestätigung der Trennung zwischen dem Verbrechen der Verleumdung und der Bewertung möglicher zugrunde liegender Verbrechen dar. Juristen und Bürger müssen sich bewusst sein, dass eine Freisprechung nicht automatisch die Unschuld im Kontext der Verleumdung impliziert und dass jeder Fall gemäß den spezifischen Umständen bewertet werden muss. Diese Entscheidung bietet Denkanstöße zur Komplexität des Strafrechts und zur Notwendigkeit eines strengen und präzisen Ansatzes bei der Auslegung der Normen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci