Das Urteil Nr. 29625 von 2024 und die Montage von Produkten mit gefälschtem Markenzeichen

Das kürzliche Urteil Nr. 29625 vom 19. April 2024 des Kassationsgerichts hat wichtige Klarstellungen zu den Verbrechen gegen die öffentliche Treue gegeben, insbesondere hinsichtlich der Montage von Produkten mit gefälschten Marken. Dieses Thema ist von großer Aktualität, insbesondere in einer Zeit, in der der Markt von illegalen Waren überschwemmt wird. Das Verständnis der Unterscheidung zwischen den verschiedenen Artikeln des Strafgesetzbuches ist für alle, die im rechtlichen, kommerziellen oder industriellen Sektor tätig sind, von grundlegender Bedeutung.

Der Normenkontext

Das betreffende Urteil konzentriert sich auf zwei Artikel des italienischen Strafgesetzbuches: Artikel 473, der die Montage von gefälschten Produkten bestraft, und Artikel 474, der die Einführung oder den Verkauf von Produkten mit nicht originalen Marken regelt. Das Gericht hat festgestellt, dass die Montage von Teilen eines Produkts, wie im spezifischen Fall von Uhren, das Verbrechen nach Art. 473 erfüllt und nicht im rechtswidrigen Verhalten nach Art. 474 aufgeht.

Montage von Teilen eines Produkts mit gefälschtem Markenzeichen - Verbrechen nach Art. 473 StGB - Konfigurierbarkeit - Aufgehen im Verbrechen nach Art. 474 StGB - Ausschluss. Im Hinblick auf Verbrechen gegen die öffentliche Treue umfasst die Montage von Teilen eines Produkts (im spezifischen Fall, Uhren) mit gefälschtem Markenzeichen, die darauf abzielt, einen neuen Gegenstand zu schaffen, der seinerseits durch die Fälschung des Markenzeichen gekennzeichnet ist, das Verbrechen nach Art. 473 StGB, das nicht als in das nach Art. 474 StGB aufgegangen betrachtet werden kann, da dieses sich lediglich auf die Einführung in den Staat oder den Verkauf von Produkten bezieht, die bereits in allen ihren Teilen vollständig sind und ein nicht originales Markenzeichen tragen.

Die Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil klärt einen entscheidenden Aspekt: Die Montage von gefälschten Komponenten ist nicht nur ein Akt der Fälschung, sondern ein spezifisches, eigenständiges Verbrechen. Das Gericht hat betont, dass die Montage einen neuen Gegenstand schafft, der von Natur aus durch die Fälschung des Markenzeichen gekennzeichnet ist. Dies ist wichtig, da es impliziert, dass diejenigen, die Teile von gefälschten Produkten montieren, härteren strafrechtlichen Sanktionen unterliegen als diejenigen, die sich darauf beschränken, bereits vollständige und gefälschte Produkte zu verkaufen oder einzuführen.

  • Die Unterscheidung zwischen Art. 473 und 474 ist entscheidend für die rechtliche Qualifizierung der Tatsachen.
  • Die strafrechtlichen Konsequenzen variieren je nach Art des begangenen Verbrechens.
  • Die Rechtsprechung unterstützt diese Auslegung, wie frühere Urteile zeigen.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 29625 von 2024 einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen Fälschungen und den Schutz der öffentlichen Treue dar. Es wird klargestellt, dass die Montage von Teilen gefälschter Produkte ein eigenständiges Verbrechen ist, das nicht in andere strafrechtliche Tatbestände aufgeht. Dies bietet eine klarere Perspektive für Juristen und Unternehmer und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der geltenden Vorschriften, um strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden und die eigene Geschäftstätigkeit zu schützen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci