Das Urteil Nr. 30016 von 2024: Der Begriff des Vermögensschadens im Falle von Erpressung

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 30016 vom 28. März 2024, das vom Kassationsgerichtshof erlassen wurde, bietet eine wichtige Klarstellung zur Definition des Vermögensschadens im Kontext von Erpressungsdelikten. Diese Entscheidung fügt sich in eine umfassende rechtliche Debatte über die Konfiguration von Vermögensschäden und deren Nachweis ein und legt besonderen Wert auf den Begriff des Verlusts wirtschaftlicher Chancen.

Der Kontext des Urteils

Der vorliegende Fall betraf G. A., der der Erpressung beschuldigt wurde. Das Berufungsgericht Neapel hatte in seiner Entscheidung vom 26. November 2021 bereits das Thema des Vermögensschadens behandelt, doch der Kassationsgerichtshof hielt eine weitere Klarstellung für notwendig. Das Gericht bekräftigte, dass der Vermögensschaden für die Konfigurierbarkeit des Erpressungsdelikts nicht nur den bloßen Verlust von Vermögenswerten umfasst, sondern auch den Verlust einer ernsthaften und erheblichen Möglichkeit, einen wirtschaftlich bewertbaren Vermögenswert oder ein Ergebnis zu erzielen.

Der Vermögensschaden: Eine umfassende Definition

Vermögensschaden - Begriff - Verlust einer ernsthaften und erheblichen Möglichkeit, einen wirtschaftlich bewertbaren Vermögenswert oder ein Ergebnis zu erzielen - Vorhandensein - Erkennungsmerkmal - Hinweis. Im Bereich der Erpressung gehört zur Definition des Vermögensschadens, der für die Konfigurierbarkeit des Delikts relevant ist, auch der Verlust einer ernsthaften und erheblichen Möglichkeit, einen wirtschaftlich bewertbaren Vermögenswert oder ein Ergebnis zu erzielen, dessen Vorhandensein nach dem Kriterium der Kausalität im Strafrecht nachgewiesen werden muss.

Diese Maxime, die für das Verständnis des Urteils grundlegend ist, stellt klar, dass der Vermögensschaden im Falle von Erpressung nicht nur monetär ist, sondern auch wirtschaftliche Chancen umfasst, die durch die erpresserische Handlung beeinträchtigt worden sein könnten. Daher ist ein angemessener Nachweis der Kausalität zwischen der strafbaren Handlung und dem erlittenen Verlust erforderlich, ein Aspekt, der sich auf die Artikel 1223 und 629 des Bürgerlichen und Strafgesetzbuches bezieht.

Rechtliche Implikationen und normative Verweise

Das Urteil basiert auf einer soliden rechtlichen Grundlage, die Normen und frühere gerichtliche Entscheidungen heranzieht. Unter den normativen Verweisen definiert Artikel 629 des Strafgesetzbuches die Erpressung, während Artikel 1223 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Konzept des ersatzfähigen Schadens klärt. Es ist interessant zu bemerken, dass das Gericht auch auf verschiedene frühere Maximen verwiesen hat, um aufzuzeigen, wie sich die Rechtsprechung im Laufe der Zeit zu diesem Thema entwickelt hat.

Insbesondere zeigen die früheren Maximen, wie die der vereinigten Kammern, eine ständige Verfeinerung des Begriffs des Vermögensschadens und machen deutlich, dass der bloße Verlust von Vermögenswerten nicht ausreicht, um das Delikt der Erpressung zu konfigurieren, sondern eine umfassendere Bewertung erforderlich ist.

Fazit

Das Urteil Nr. 30016 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt im Verständnis des Vermögensschadens im Kontext von Erpressungsdelikten dar. Es klärt, dass der Schaden über den bloßen Verlust von greifbaren Gütern hinausgeht und auch wirtschaftliche Chancen umfasst, die aufgrund illegalen Verhaltens verloren gegangen sein können. Juristische Praktiker müssen besonderes Augenmerk auf den Nachweis der Kausalität und die Analyse der Verluste der geschädigten Personen legen und weiterhin auf die gefestigte Rechtsprechung zurückgreifen, um sich in einem so komplexen und facettenreichen Bereich zurechtzufinden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci