Kommentar zu Urteil Nr. 18831 vom 2024: Zahlungsversprechen und Beweislast

Das Urteil Nr. 18831 vom 10. Juli 2024, erlassen vom Kassationsgericht, bietet interessante Denkanstöße zur Regelung der nicht übertragbaren Schecks und zu Zahlungsversprechen. Insbesondere klärt die Entscheidung die Verantwortlichkeiten des Ausstellers in Bezug auf die Beweislast, wenn es um Umstände geht, die die Wirksamkeit einer Zahlungspflicht verändern könnten.

Der Kontext des Urteils

Im konkreten Fall musste das Gericht die Existenz eines Zahlungsversprechens von Z. gegenüber P. durch die Ausstellung eines nicht übertragbaren Schecks bewerten. Die Hauptfrage war, ob die Ausstellung eines solchen Schecks als gültiges Zahlungsversprechen angesehen werden sollte oder ob es Elemente gab, die einen anderen Zweck als das bloße Zahlungsversprechen rechtfertigten.

Nicht übertragbarer Scheck mit Betrag und Angabe des Begünstigten - Zahlungsversprechen - Existenz - Beweislast - Anderer Zweck als die Verpflichtung zur Zahlung oder die Übertragung gegen seinen Willen - Last des Ausstellers. Der nicht übertragbare Scheck, der vom Aussteller mit dem Betrag und dem Namen des Begünstigten ausgefüllt wurde, stellt ein Zahlungsversprechen des Erstgenannten gegenüber dem Letztgenannten dar, mit der Konsequenz, dass die Beweislast für einen Zweck, der mit der Angabe des Namens des Begünstigten zusammenhängt und von der Verpflichtung zur Zahlung des auf dem Titel angegebenen Betrags abweicht, oder dass die nachfolgende Übertragung gegen seinen Willen erfolgt ist, beim Aussteller liegt.

Beweislast und rechtliche Implikationen

Das Urteil stellt klar fest, dass es die Pflicht des Ausstellers ist, zu beweisen, dass die Angabe des Namens des Begünstigten auf dem Scheck einen anderen Zweck hatte als das bloße Zahlungsversprechen. Diese Position basiert auf einer Auslegung der Vorschriften des Zivilgesetzbuchs, insbesondere der Artikel 1988 und 2697, die sich jeweils mit dem Zahlungsversprechen und der Beweislast befassen. Daher muss der Aussteller beweisen, dass die Absicht anders war, andernfalls bleibt das Zahlungsversprechen gültig und bindend.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 18831 vom 2024 einen wichtigen Präzedenzfall für die italienische Rechtsprechung dar, insbesondere im Bereich der nicht übertragbaren Schecks und Zahlungsversprechen. Unternehmen und Fachleute im Rechtsbereich müssen diesen Aspekten besondere Aufmerksamkeit schenken, da eine korrekte Handhabung der Dokumentation und eine klare Erklärung der Absichten zukünftige Rechtsstreitigkeiten verhindern können. Der nicht übertragbare Scheck kann, wenn er korrekt verwendet wird, ein nützliches Instrument sein, aber es ist entscheidend, die damit verbundenen Verantwortlichkeiten zu verstehen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci