Vorläufiger Insolvenzplan und angefochtene Forderungen: das Urteil Nr. 21431 vom 2024

Die kürzlich ergangene Entscheidung Nr. 21431 vom 31. Juli 2024 des Berufungsgerichts Bari hat wichtige Fragen zur Verwaltung von Forderungen aufgeworfen, die im Rahmen eines vorläufigen Insolvenzplans umstritten sind. Dieser Artikel hat zum Ziel, die Bedeutung dieser Entscheidung zu analysieren und die Auswirkungen für die Schuldner und Gläubiger, die an dem Verfahren beteiligt sind, hervorzuheben.

Der Kontext des vorläufigen Insolvenzplans

Der vorläufige Insolvenzplan ist ein von der Insolvenzordnung vorgesehenes Instrument, das einem in Schwierigkeiten befindlichen Unternehmer ermöglicht, seine Schulden durch eine Vereinbarung mit den Gläubigern umzustrukturieren. Eine der heikelsten Fragen betrifft die Einbeziehung der angefochtenen Forderungen, also der Forderungen, über die ein Rechtsstreit läuft. Das Berufungsgericht Bari hat bekräftigt, dass im Allgemeinen das Vorhandensein solcher Forderungen deren Aufnahme in die homogenen Klassen des Insolvenzplans nicht verhindern darf.

Die Gründe für die Entscheidung

Im Allgemeinen schließt die Existenz von Forderungen, die Gegenstand eines Rechtsstreits sind, deren gebotene Aufnahme in eine der von der Vorschlag vorgesehenen homogenen Klassen oder in eine eigens dafür reservierte Klasse nicht aus, indem diese Erfüllung, die dem Schuldner obliegt und der das Gericht direkt unterzieht, einer grundlegenden Informationsbedürftigkeit der gesamten Gläubigerklasse dient: Einerseits würde diese Unterlassung die Interessen derjenigen, die derzeit noch nicht über die endgültige Feststellung ihrer Rechte verfügen (aber gemäß Art. 176 InsO mit einer spezifischen Behandlung für den Fall, dass die Ansprüche in der gerichtlichen Prüfung bestätigt oder geändert werden, zur Abstimmung zugelassen werden können), gefährden; andererseits würde sie die Prognosen des Plans zur Befriedigung der anderen gewissenhaften Gläubiger verzerren und es ihnen nicht ermöglichen, fundierte Einschätzungen abzugeben und sich über ihre Abstimmung vollständig informiert zu verhalten.

Die von der Kammer hervorgehobene Maxime unterstreicht die Bedeutung, allen Gläubigern eine korrekte Information zu gewährleisten, damit sie ihre Rechte bewusst ausüben können. Die Einbeziehung angefochtenen Forderungen schützt nicht nur die Interessen derjenigen, die noch keine endgültige Feststellung haben, sondern ermöglicht es auch den anderen Gläubigern, den vom Schuldner vorgeschlagenen Befriedigungsplan genau zu bewerten.

Implikationen für Gläubiger und Schuldner

  • Transparenzgarantie: Die Einbeziehung der angefochtenen Forderungen ermöglicht einen klaren Überblick über die Schuldenlage.
  • Rechte der Gläubiger: Die Gläubiger können eine informierte und bewusste Abstimmung abgeben, wodurch sie den Ausgang des Insolvenzplans beeinflussen.
  • Risiken der Unterlassung: Das Fehlen angefochtenen Forderungen könnte die Interessen der Gläubiger gefährden, die auf eine Feststellung warten.

Dieses Urteil stellt einen wichtigen Schritt in Richtung größerer Klarheit und Fairness in den Verfahren des vorläufigen Insolvenzplans dar und bekräftigt ein Prinzip, das als Leitlinie für die Gerichte in zukünftigen Fällen dienen könnte.

Fazit

Zusammenfassend bietet die Entscheidung Nr. 21431 vom 2024 einen klaren Einblick in die Bedeutung der Einbeziehung angefochtenen Forderungen in den vorläufigen Insolvenzplan. Das Berufungsgericht Bari hat bestätigt, dass diese Erfüllung entscheidend ist, um das Informationsrecht der Gläubiger zu gewährleisten, und hat eine grundlegende Trennlinie für den ordnungsgemäßen Ablauf der Insolvenzverfahren gezogen. Es ist daher entscheidend, dass die Fachleute in diesem Bereich diese rechtliche Ausrichtung in ihren täglichen Praktiken berücksichtigen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci