Unterlassene Entscheidung und Rechtsmittel: Kommentar zur Verordnung Nr. 18652 von 2024

Die kürzlich erlassene Verordnung Nr. 18652 vom 8. Juli 2024, die vom Kassationsgerichtshof ausgegeben wurde, bietet eine wichtige Überlegung zu den Anfechtungsmöglichkeiten im Falle einer unterlassenen Entscheidung durch das regionale Gericht für öffentliche Gewässer. Diese Entscheidung ist in einen komplexen rechtlichen Kontext eingebettet, in dem die Unterscheidung zwischen den verschiedenen verfügbaren Rechtsmitteln entscheidend für den Schutz der Rechte der betroffenen Parteien sein kann.

Der normative Kontext

Das Gericht hat bestätigt, dass im Falle einer unterlassenen Entscheidung das Rechtsmittel nicht die Berufung ist, sondern der Antrag auf Berichtigung, der beim selben regionalen Gericht einzureichen ist, wie im Artikel 204 des königlichen Dekrets Nr. 1775 von 1933 festgelegt. Diese Norm verweist tatsächlich auf die in Artikel 517 der Zivilprozessordnung von 1865 vorgesehenen Hypothesen, die verschiedene Situationen umfassen, in denen das Urteil fehlerhaft sein könnte, einschließlich:

  • Urteile, die über nicht beantragte Fragen entschieden haben;
  • Urteile, die mehr zugesprochen haben als beantragt;
  • Urteile, die es unterlassen haben, über bestimmte Teile des Antrags zu entscheiden;
  • Urteile mit widersprüchlichen Bestimmungen.

Der Leitsatz des Urteils

Revision zum Kassationsgericht - Rüge der unterlassenen Entscheidung - Zulässigkeit - Ausschluss - Antrag auf Berichtigung - Notwendigkeit. Im Hinblick auf Anfechtungen ist das verfügbare Rechtsmittel gegen die unterlassene Entscheidung des regionalen Gerichts für öffentliche Gewässer nicht die Berufung, sondern der Antrag auf Berichtigung, der vor dem selben regionalen Gericht eingebracht wird, wie in Art. 204 des königlichen Dekrets Nr. 1775 von 1933 (Gesetz über die Gewässer) angeordnet, das auf die in Art. 517 der Zivilprozessordnung von 1865 vorgesehenen Fälle verweist, d.h. auf folgende Hypothesen: wenn das Urteil "über etwas entschieden hat, das nicht beantragt wurde", "wenn es mehr zugesprochen hat, als beantragt wurde", "wenn es es unterlassen hat, über einen der Teile des Antrags zu entscheiden" und "wenn es widersprüchliche Bestimmungen enthält".

Schlussfolgerungen

Die Verordnung Nr. 18652 von 2024 stellt einen wichtigen Bezug für das Thema der Anfechtungen im rechtlichen Bereich dar und zeigt, wie die korrekte Auslegung der Normen die rechtliche Strategie, die im Falle von als unvollständig oder irreführend erachteten Urteilen zu verfolgen ist, erheblich beeinflussen kann. Es ist entscheidend, dass die Rechtsexperten immer über die neuesten Urteile und rechtlichen Auslegungen informiert sind, um eine effektive und informierte Verteidigung der Rechte ihrer Mandanten zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci