Analyse des Urteils Nr. 27573 von 2023: Besitz von gefälschten Steuerwerten

Das Urteil Nr. 27573 vom 16. Mai 2023, erlassen vom Kassationsgericht, befasst sich mit einem Thema von erheblicher Bedeutung im Bereich der Straftaten gegen das öffentliche Vertrauen, nämlich dem Besitz von gefälschten Steuerwerten. Diese Entscheidung liefert wichtige Klarstellungen zu den Kriterien, die anzuwenden sind, um die Typizität der Straftat zu bestimmen, und unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien von Straftaten, wobei die Verantwortlichkeiten der handelnden Person hervorgehoben werden.

Der rechtliche Kontext

Das Verbrechen gemäß Art. 459 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Art. 453, Absatz 1, Nr. 3, bestraft den Besitz von gefälschten Steuerwerten. Das Kassationsgericht hat bekräftigt, dass das Verhalten des Besitzes solcher Werte ein schweres Verbrechen darstellt, im Gegensatz zu dem weniger schweren Verbrechen gemäß Art. 464, das die Fälschung im Allgemeinen betrifft.

Verbrechen gemäß Art. 459 StGB in Verbindung mit Art. 453, Absatz 1, Nr. 3 StGB - Besitz von gefälschten Steuerwerten - Bestimmung - Kriterien. Das Verhalten des Besitzes von gefälschten Steuerwerten erfüllt das Verbrechen gemäß Art. 459, Absatz 1, StGB in Verbindung mit Art. 453, Absatz 1, Nr. 3, StGB und nicht das weniger schwere Verbrechen gemäß Art. 464 StGB, da aufgrund des Verweises in Art. 459 StGB auf die Bestimmung des vorhergehenden Art. 453 - die nicht als bloßer Verweis "quoad poenam" verstanden werden kann - für die Bestimmung der Typizität der Straftat es notwendig ist - einmal der Zusammenschluss, auch nur mittelbar, der handelnden Person mit den Tätern der Fälschung oder Veränderung nachgewiesen ist - auf den Inhalt der genannten Bestimmung Bezug zu nehmen.

Die Kriterien zur Bestimmung des Verbrechens

Das vorliegende Urteil stellt klar, dass zur Erfüllung des Verbrechens gemäß Art. 459 der Nachweis des Zusammenschlusses, auch nur mittelbar, der handelnden Person mit den Tätern der Fälschung von entscheidender Bedeutung ist. Dieser Aspekt ist entscheidend, um die Grenzen der Verantwortung abzustecken. Die von dem Gericht festgelegten Kriterien lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Besitz von gefälschten Steuerwerten als strafbare Handlung.
  • Notwendigkeit, den Zusammenschluss mit den Tätern der Fälschung nachzuweisen.
  • Verweis von Art. 459 auf Art. 453 zur Definition der Typizität des Verbrechens.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 27573 von 2023 stellt einen wichtigen Schritt im Verständnis der rechtlichen Dynamiken im Zusammenhang mit dem Besitz von gefälschten Steuerwerten dar. Die Klarstellung des Kassationsgerichts zur Unterscheidung zwischen den verschiedenen Straftatbeständen hebt die Bedeutung einer korrekten Interpretation der Vorschriften hervor, um eine gerechte Anwendung des Gesetzes zu gewährleisten. Die Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten in diesem Bereich ist für jeden, der in Situationen im Zusammenhang mit Straftaten gegen das öffentliche Vertrauen verwickelt sein könnte, von grundlegender Bedeutung.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci