Kommentar zu Urteil Nr. 28013 vom 2023 im Bereich Bau und Erdbebenzonen

Das Urteil Nr. 28013 vom 25. Januar 2023, verkündet am 28. Juni 2023, stellt eine wichtige Entscheidung des Kassationsgerichts dar, die sich mit den Ordnungswidrigkeiten im Bereich Bau beschäftigt, insbesondere mit denjenigen, die die Durchführung von Maßnahmen in Erdbebenzonen betreffen. Bei dieser Gelegenheit hat das Gericht die Konfigurierbarkeit der Ordnungswidrigkeiten, die in den Artikeln 93 und 94 des D.P.R. vom 6. Juni 2001, Nr. 380, vorgesehen sind, analysiert und die Notwendigkeit einer konkreten Überprüfung der Art des durchgeführten Bauwerks hervorgehoben.

Der rechtliche Rahmen

Der D.P.R. Nr. 380 von 2001 regelt die Bautätigkeit in Italien und legt die Verfahren und Genehmigungen fest, die für die Durchführung von Arbeiten, insbesondere in Erdbebenzonen, erforderlich sind. Insbesondere beziehen sich die Artikel 93 und 94 auf die Verwaltungsstrafen bei fehlender Vorankündigung und Genehmigung für Bauvorhaben. Das Gericht hat bekräftigt, dass die bloße Abwesenheit dieser Verpflichtungen nicht ausreicht, um die Ordnungswidrigkeit zu konstituieren; es ist eine Bewertung der Eigenschaften des Bauwerks und dessen Klassifizierung erforderlich.

Die Leitsätze des Urteils

Ordnungswidrigkeiten wegen fehlender schriftlicher Vorankündigung der Durchführung von Bauarbeiten in Erdbebenzonen und der Durchführung der Maßnahme in dieser Zone ohne die erforderliche Genehmigung - Konfigurierbarkeit - Bedingungen. Für die Konfigurierbarkeit der Ordnungswidrigkeiten gemäß den Artikeln 93 und 94 D.P.R. vom 6. Juni 2001, Nr. 380, ist eine konkrete Überprüfung der Art des durchgeführten Bauwerks erforderlich, wobei festgestellt werden muss, ob das Bauwerk aufgrund seiner strukturellen Merkmale oder seiner Klassifizierung tatsächlich der schriftlichen Vorankündigung durch den Auftraggeber und der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Kontrollbehörde unterliegt. (Fallbeispiel bezüglich der Errichtung von Räumen in einem als Garage genutzten Erdgeschoss durch bloße Errichtung von Innenwänden, bei dem die Verurteilungsentscheidung aufgehoben wurde).

Dieser Leitsatz verdeutlicht, dass die bloße Abwesenheit von Vorankündigung und Genehmigung nicht ausreicht, um eine Ordnungswidrigkeit zu konstituieren, sondern eine umfassende Bewertung der strukturellen Merkmale des Bauwerks erforderlich ist. Im konkreten Fall handelte es sich um die Errichtung von Innenwänden in einer Garage, weshalb das Gericht der Auffassung war, dass keine Genehmigung erforderlich war.

Praktische Auswirkungen des Urteils

Das Urteil hat wichtige Auswirkungen für Fachleute im Bauwesen und für Auftraggeber. Die wichtigsten Überlegungen, die zu beachten sind, sind:

  • Die Notwendigkeit, die strukturellen Merkmale der Maßnahme sorgfältig zu bewerten, bevor mit der Ausführung fortgefahren wird.
  • Die Bedeutung zu verstehen, ob das Bauwerk in die Kategorie derjenigen fällt, die einer Vorankündigung und Genehmigung unterliegen.
  • Das Risiko von Strafen kann durch eine korrekte rechtliche und technische Beratung reduziert werden.

Zusammenfassend betont das Urteil Nr. 28013 von 2023 die Komplexität der Bauvorschriften in Erdbebenzonen und die Notwendigkeit einer gründlichen Bewertung der durchzuführenden Arbeiten. Eine korrekte Auslegung der Vorschriften kann rechtliche Probleme und Strafen für Auftraggeber und Fachleute im Bereich vermeiden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci