Kommentar zu dem Urteil Nr. 24220 von 2023 über Kinderpornografie und die interpretative Überprüfung

Das Urteil Nr. 24220 vom 22. Februar 2023, veröffentlicht am 6. Juni 2023, bietet eine wichtige Reflexion über das Thema der Kinderpornografie und die Auslegung des Strafrechts im Hinblick auf die Grundrechte. Insbesondere stellt der Kassationsgerichtshof einige entscheidende Aspekte bezüglich der Auslegung des Art. 600-ter des Strafgesetzbuches klar, der die Herstellung von Kinderpornografiematerial regelt, und verweist auf das vorherige Urteil der vereinigten Kammern Nr. 51815 von 2018.

Der rechtliche Kontext der interpretativen Überprüfung

Der Kassationsgerichtshof behandelt mit dem Urteil Nr. 24220 das Thema der interpretativen Überprüfung, ein juristisches Konzept, das sich auf die Möglichkeit einer Änderung der Auslegung einer Norm durch die Rechtsprechung bezieht. In diesem spezifischen Fall wird erörtert, ob die interpretative Änderung des Tatbestands der Kinderpornografie, die durch das Urteil Nr. 51815 von 2018 eingeführt wurde, gegen das Verbot der Rückwirkung zum Nachteil des Angeklagten gemäß Art. 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen kann.

Kinderpornografie - Herstellung von Kinderpornografiematerial - Urteil der vereinigten Strafkammern Nr. 51815 von 2018 - "Overruling" interpretativ "zum Nachteil" - Ausschluss - Gründe. Im Hinblick auf die Herstellung von Kinderpornografiematerial gemäß Art. 600-ter, Absatz 1, Nr. 1, StGB, ist auszuschließen, dass infolge des Urteils der vereinigten Kammern Nr. 51815 von 2018, wonach die Existenz einer konkreten Gefahr der Verbreitung solchen Materials für die Konstituierung des Delikts nicht erforderlich ist, Art. 7 EMRK verletzt wird, der in der von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angebotenen Auslegung das Verbot eines interpretativen "Overruling" zum Nachteil des Angeklagten festlegt, da das angegebene hermeneutische Ergebnis zum Zeitpunkt der Begehung der Tat vernünftigerweise vorhersehbar war, angesichts der raschen Entwicklung der Technologie zur Datenübertragung im Internet.

Implikationen des Urteils

Das Urteil Nr. 24220 von 2023 stellt klar, dass angesichts der raschen Entwicklung der Technologien und ihres Einflusses auf die Verbreitung von Inhalten die Bewertung des Delikts der Herstellung von Kinderpornografiematerial an objektiven und vorhersehbaren Kriterien festhalten muss. Dieser Ansatz gewährleistet nicht nur die Rechtssicherheit, sondern schützt auch die Rechte des Angeklagten und vermeidet nachteilige rückwirkende Auslegungen. Es ist wichtig zu betonen, dass das Gericht die Bedeutung eines Gleichgewichts zwischen der Verfolgung schwerer Straftaten wie der Kinderpornografie und dem Schutz der Grundrechte, wie dem Recht auf ein faires Verfahren, unterstrichen hat.

  • Rechtsvorschriften: Verfassung Art. 25
  • StGB Art. 2
  • StGB Art. 600-ter
  • EMRK Art. 7

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 24220 von 2023 einen wichtigen Schritt vorwärts im Verständnis des Delikts der Kinderpornografie und seiner rechtlichen Implikationen darstellt. Der Kassationsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung die Bedeutung einer juristischen Auslegung bestätigt, die die Rechte des Individuums respektiert und gleichzeitig die Verurteilung von strafbaren Handlungen aufrechterhält. Die Klarheit, die das Gericht bietet, hilft dabei, einen stabileren rechtlichen Rahmen zu skizzieren, der in der Lage ist, die Herausforderungen der fortlaufenden technologischen Entwicklung zu bewältigen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci