Urteil Nr. 25274 vom 2023: Die kumulative Anwendung der erschwerenden Umstände bei Raub

Das recente Urteil Nr. 25274 vom 6. April 2023, erlassen vom Kassationsgericht, bietet bedeutende Einsichten zur Anwendung der erschwerenden Umstände im Zusammenhang mit Raub. Insbesondere wird die Rechtmäßigkeit der kumulativen Anwendung des allgemeinen erschwerenden Umstands gemäß Art. 112, Nr. 1, des Strafgesetzbuches und des speziellen erschwerenden Umstands gemäß Art. 628, Absatz eins, desselben Gesetzes untersucht. Diese Entscheidung klärt wichtige Aspekte in Bezug auf die Gefährlichkeit und die einschüchternde Kraft, die die Raubdelikte charakterisieren.

Der normative Kontext der erschwerenden Umstände bei Raub

Um das Urteil vollständig zu verstehen, ist es wesentlich, auf die beteiligten Vorschriften zu verweisen. Art. 112, Nr. 1, des Strafgesetzbuches sieht einen allgemeinen erschwerenden Umstand für die Mitwirkung mehrerer Personen an der Straftat vor, während Art. 628, Absatz eins, die spezifischen erschwerenden Umstände im Zusammenhang mit der Anwendung von Gewalt oder Drohung während des Raubes regelt. Das Gericht hat festgestellt, dass beide erschwerenden Umstände koexistieren können, da sie unterschiedliche Aspekte des kriminellen Verhaltens bestrafen:

  • Allgemeiner erschwerender Umstand (Art. 112, Nr. 1): Betrifft die höhere Gefährlichkeit, die in der Mitwirkung mehrerer Personen an der Straftat liegt, und hebt die kollektive kriminelle Fähigkeit hervor.
  • Besonderer erschwerender Umstand (Art. 628, Absatz eins): Konzentriert sich auf die einschüchternde Kraft, die von der Gewalt oder Drohung ausgeht, die gleichzeitig von mehreren Personen ausgeübt wird, was die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers einschränkt.

Die Gründe für die Rechtmäßigkeit der kumulativen Anwendung

Das Gericht hat festgestellt, dass die gleichzeitige Anwendung beider erschwerenden Umstände rechtmäßig ist, da jeder von ihnen einen anderen Aspekt des kriminellen Verhaltens bestraft. Die Entscheidung betont, dass die Mitwirkung mehrerer Personen nicht nur die Einschüchterung gegenüber dem Opfer erhöht, sondern auch die Gefährlichkeit der Straftat verstärkt. Dieser Ansatz ermöglicht es, die Realität der Tatsachen besser widerzuspiegeln, in der die Vielzahl der Beteiligten an einer kriminellen Handlung eine Situation der Verwundbarkeit für das Opfer erzeugen kann.

Besonderer erschwerender Umstand gemäß Art. 628, Absatz eins, StGB - Kumulative Anwendung mit dem allgemeinen erschwerenden Umstand gemäß Art. 112, Nr. 1, StGB - Rechtmäßigkeit - Gründe. Im Zusammenhang mit Raub ist die kumulative Anwendung des allgemeinen erschwerenden Umstands gemäß Art. 112, Nr. 1, StGB und des besonderen erschwerenden Umstands gemäß Art. 628, Absatz eins, StGB rechtmäßig, da ersterer die höhere Gefährlichkeit, die in der Mitwirkung mehrerer Personen an der Straftat liegt, strenger bestraft und somit die kriminelle Fähigkeit der Gruppe stärker bestimmt, während letzterer die höhere einschüchternde Kraft bestraft, die von der Gewalt oder Drohung ausgeht, die gleichzeitig von mehreren Personen ausgeübt wird, was mit einer verringerten Verteidigungsmöglichkeit für das Opfer einhergeht.

Fazit

Das Urteil Nr. 25274 vom 2023 stellt einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung im Bereich des Strafrechts dar und bestätigt die Bedeutung der umfassenden Bewertung der erschwerenden Umstände bei Raubdelikten. Es bietet ein klares Bild davon, wie das Gesetz nicht nur die Straftat selbst, sondern auch den Kontext, in dem sie stattfindet, bestrafen möchte, und gewährleistet eine angemessene Antwort auf die wachsende soziale Gefährlichkeit. Dieser Ansatz ist grundlegend, um die Opfer zu schützen und die öffentliche Ordnung in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci