Europäischer Haftbefehl: Kommentar zum Urteil Nr. 261/22 von 2023

Das kürzliche Urteil Nr. 51798 vom 28. Dezember 2023 des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Auslegung bezüglich des europäischen Haftbefehls, insbesondere im Hinblick auf die Rechte von Kindern. Das Gericht hat den Fall einer Mutter eines Kindes unter drei Jahren geprüft und spezifische Bedingungen für die Ablehnung der Auslieferung festgelegt.

Der rechtliche Kontext

Der europäische Haftbefehl ist ein rechtliches Instrument, das die Festnahme und Auslieferung einer gesuchten Person in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ermöglicht. Die Wahrung der Grundrechte, insbesondere der Rechte von Minderjährigen, spielt jedoch eine entscheidende Rolle in diesen Verfahren. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit dem Urteil C-261/22 festgestellt, dass die ausführende Justizbehörde die Auslieferung der Mutter nicht allein deshalb ablehnen kann, weil sie ein unter drei Jahre altes, bei ihr lebendes Kind hat. Diese Entscheidung basiert auf der Verpflichtung der antragstellenden Partei, spezifische Mängel im Rechtssystem des antragstellenden Landes nachzuweisen.

261/22, die ausführende Justizbehörde kann die Auslieferung nicht verweigern, nur weil die angeforderte Person Mutter eines bei ihr lebenden Kindes unter drei Jahren ist, da es die Pflicht der Partei ist, spezifische Umstände darzulegen, die auf strukturelle und systemische Mängel im antragstellenden Staat hinweisen, die die Wahrung der Rechte von Kindern konkret gefährden. (In der Begründung stellte das Gericht klar, dass die Berufungsinstanz nur dann verpflichtet ist, zusätzliche Informationen vom ausstellenden Staat anzufordern, wenn Bewertungselemente auf der Grundlage international anerkannter und verlässlicher Quellen vorliegen).

Die Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil unterstreicht ein grundlegendes Prinzip: Der Schutz der Rechte von Minderjährigen darf nicht als Vorwand dienen, um die Anwendung des Gesetzes zu vermeiden. Es obliegt der antragstellenden Partei, konkrete Beweise für mögliche Risiken für das Kind im Herkunftsland vorzulegen. Dieser Aspekt ist besonders relevant im Kontext internationaler rechtlicher Zusammenarbeit, wo Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung ist.

  • Das Urteil hebt die Notwendigkeit einer gründlichen Bewertung der Lebensbedingungen im antragstellenden Land hervor.
  • Es wird klargestellt, dass die bloße Bedingung der Mutterschaft nicht automatisch eine Ablehnung der Auslieferung rechtfertigt.
  • Im Zweifelsfall muss die Justizbehörde zusätzliche Informationen vom ausstellenden Staat anfordern.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 51798 vom 28. Dezember 2023 einen bedeutenden Schritt in Richtung eines besseren Schutzes der Rechte von Minderjährigen im Rahmen des europäischen Haftbefehls dar. Es wird klar festgelegt, dass der Schutz der Rechte von Kindern die Gerechtigkeit und die Anwendung der Gesetze nicht gefährden darf. Die Justizbehörden müssen verantwortungsbewusst und konkret handeln, indem sie die Anforderungen der Gerechtigkeit und den Schutz der verwundbarsten Personen in Einklang bringen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci