Urteil Nr. 13775 von 2024: Verfahren wegen Klage und Cartabia-Reform

Das recente Urteil Nr. 13775 vom 24. Januar 2024, eingereicht am 4. April 2024, bietet wichtige Klarstellungen bezüglich der Verfahren wegen Klage nach der Änderung, die durch das Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022, bekannt als Cartabia-Reform, eingeführt wurde. Dieses Urteil, das vom Kassationsgerichtshof erlassen wurde, berührt einen entscheidenden Aspekt des Strafrechts, nämlich den Ablauf der Fristen für die Einreichung der Klage und die Konsequenzen für den Angeklagten.

Der rechtliche Kontext und die Cartabia-Reform

Die Cartabia-Reform hat das Verfahren für verschiedene Straftaten geändert und sie klagefähig gemacht. Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen, da für einige Straftaten der Staatsanwalt nicht mehr von Amts wegen handeln muss. Das vorliegende Urteil steht in direktem Zusammenhang mit diesem Aspekt und stellt fest, dass, wenn die Frist für die Einreichung der Klage, wie im Art. 85 des Gesetzesdekrets Nr. 150/2022 festgelegt, abgelaufen ist, der Richter die Unzulässigkeit der Straftat erklären muss.

Analyse des Urteils

Verfahren wegen Klage aufgrund der Änderung gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022 (sog. Cartabia-Reform) - Ablauf der Frist zur Einreichung der Klage gemäß Art. 85 des genannten Gesetzesdekrets - Verpflichtung zur sofortigen Erklärung der Unzulässigkeit - Vorhandensein - Ergänzende Anklage wegen erschwerender Umstände gemäß Art. 517 der Strafprozessordnung - Möglichkeit - Ausschluss - Fallkonstellation. In Bezug auf Straftaten, die aufgrund der durch das Gesetzesdekret vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, eingeführten Änderung klagefähig geworden sind, ist der Richter, wenn die im Art. 85 des genannten Gesetzesdekrets vorgesehene Frist abgelaufen ist, ohne dass eine Klage eingereicht wurde, gemäß Art. 129 der Strafprozessordnung verpflichtet, ein Urteil über die Unzulässigkeit zu fällen, da es dem Staatsanwalt nicht gestattet ist, die Anklage gemäß Art. 517 der Strafprozessordnung durch Anklage einer erschwerenden Tatsache, die die Straftat klagefähig macht, zu ändern. (Fallkonstellation bezüglich Diebstahls von Elektrizität, in dem das Gericht die Entscheidung über die Unzulässigkeit, die auf der Feststellung beruhte, dass der angeklagte Diebstahl durch betrügerische Mittel und die Verursachung eines erheblichen Vermögensschadens an der geschädigten Person erschwert wurde, als nicht zu beanstanden erachtete).

Im konkreten Fall, der einen Diebstahl von Elektrizität betrifft, hat das Gericht die Unzulässigkeit der Straftat bestätigt, da die Frist für die Einreichung der Klage abgelaufen war, ohne dass diese eingereicht wurde. Dies ist ein klarer Hinweis auf Art. 129 der Strafprozessordnung, der den Richter verpflichtet, die Unzulässigkeit zu erklären, wenn die Voraussetzungen für ein Verfahren nicht gegeben sind.

Schlussfolgerungen

Urteil Nr. 13775 von 2024 stellt eine wichtige Bestätigung der Richtung dar, die mit der Cartabia-Reform eingeschlagen wurde, die signifikante Änderungen im italienischen Rechtsrahmen eingeführt hat. Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der vorgesehenen Fristen für die Einreichung der Klage und hebt hervor, dass die Unzulässigkeit eine unvermeidbare Konsequenz im Falle eines solchen Missachtens wird. Dies schützt nicht nur die Rechte der Angeklagten, sondern gewährleistet auch eine effektive Verwaltung der Justiz.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci