Kommentar zu dem Urteil Nr. 15069 vom 2023: Maßnahmen der Vorsorge und Übersetzung für nicht deutschsprachige Beschuldigte

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 15069 vom 26. Oktober 2023, erlassen vom Kassationsgericht, hat ein entscheidendes Thema im Strafrecht beleuchtet: das Recht auf Übersetzung für Beschuldigte, die die italienische Sprache nicht beherrschen. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung, da er die Achtung der fundamentalen Rechte der an Strafverfahren beteiligten Personen gewährleistet.

Der Kontext des Urteils

Das Gericht hat den Fall eines Beschuldigten, T. N., behandelt, der kein Italienisch sprach. Das Urteil stellt klar, dass im Falle einer Untersuchungshaftanordnung gegen einen Beschuldigten oder einen nicht deutschsprachigen Verdächtigen eine Übersetzung innerhalb einer angemessenen Frist bereitgestellt werden muss. Das Fehlen einer solchen Übersetzung kann zur Nichtigkeit der Anordnung selbst führen, gemäß der Kombination der Artikel 143 und 292 der Strafprozessordnung.

Anordnung, die eine persönliche Maßnahme der Vorsorge anordnet - Nicht deutschsprachiger Beschuldigter oder Verdächtiger - Pflicht zur Übersetzung innerhalb einer angemessenen Frist - Verletzung - Folgen. Im Bereich der persönlichen Vorsorgemaßnahmen ist die Untersuchungshaftanordnung, die gegen einen nicht deutschsprachigen Beschuldigten oder Verdächtigen erlassen wird, sofern bereits festgestellt wurde, dass dieser die italienische Sprache nicht kennt, im Falle des Fehlens einer Übersetzung gemäß der Kombination der Artikel 143 und 292 der Strafprozessordnung nichtig. Wenn hingegen nicht bereits festgestellt wurde, dass der nicht deutschsprachige Beschuldigte oder Verdächtige die italienische Sprache nicht kennt, bleibt die nicht übersetzte Untersuchungshaftanordnung gegen ihn bis zu dem Zeitpunkt gültig, an dem das Fehlen der Kenntnis dieser Sprache festgestellt wird, was die Pflicht zur Übersetzung der Maßnahme innerhalb einer angemessenen Frist nach sich zieht, deren Verletzung die Nichtigkeit der gesamten Abfolge von Verfahrenshandlungen, die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden, einschließlich der Untersuchungshaftanordnung, zur Folge hat.

Rechtliche Implikationen des Urteils

Dieses Urteil klärt nicht nur die Verpflichtung zur Übersetzung, sondern hebt auch die Konsequenzen einer solchen Verletzung hervor. Das Gericht hat festgestellt, dass, wenn nicht bereits festgestellt wurde, dass der Beschuldigte kein Italienisch versteht, die Anordnung gültig bleibt. Sollte jedoch diese Kenntnis später festgestellt werden, wird die Übersetzung obligatorisch und das Fehlen derselben führt zur Nichtigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Verfahrenshandlungen.

  • Übersetzungspflicht für Beschuldigte, die kein Italienisch verstehen.
  • Nichtigkeit der Untersuchungshaftanordnung im Falle des Fehlens einer Übersetzung.
  • Gültigkeit der Anordnung bis zur Feststellung der Kenntnis der italienischen Sprache.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 15069 vom 2023 einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Rechte der Beschuldigten im italienischen Strafrechtssystem dar. Es unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung, dass jeder Einzelne, unabhängig von seinen sprachlichen Kenntnissen, Zugang zu einem fairen und gerechten Verfahren hat. Die Übersetzung ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein fundamentales Recht, das respektiert werden muss, um die Legitimität der Strafverfahren zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci