Verordnung Nr. 9554 von 2024: Die Bedeutung des Widerspruchs im Steuerfeststellungsverfahren

Im italienischen Rechtsrahmen stellt die Verordnung Nr. 9554 vom 9. April 2024 einen bedeutenden Schritt im Bereich der Steuerfeststellung dar und hebt die zentrale Rolle des Widerspruchs zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen hervor. Diese Entscheidung des Kassationsgerichts stellt klar, dass die auf den Branchenerhebungen basierende Feststellung eine angemessene Interaktion mit der betroffenen Person erfordert, um einen fairen und gerechten Prozess zu gewährleisten.

Die Bedeutung des Widerspruchs im Steuerfeststellungsverfahren

Das Gericht bekräftigt mit dieser Verordnung ein grundlegendes Prinzip: Die ausschließlich auf Basis der Branchenerhebungen vorgenommene Feststellung ist null und nichtig, wenn sie nicht von einem Widerspruch begleitet wird. Dies ist besonders wichtig, da die Branchenerhebungen auf einfachen und statistischen Vermutungen basieren, die nicht isoliert in Bezug auf die spezifische wirtschaftliche Situation des Steuerpflichtigen betrachtet werden können. Eine Bewertung, die die Besonderheiten und die tatsächlichen Betriebsbedingungen des Unternehmens berücksichtigt, ist notwendig.

  • Widerspruchspflicht: Das Gericht betont, dass das Fehlen eines Dialogs mit dem Steuerpflichtigen die Feststellung null und nichtig macht.
  • Einfache Vermutungen: Die Branchenerhebungen können nicht angewendet werden, ohne die konkrete Situation der betroffenen Person zu berücksichtigen.
  • Begründungselemente: Die Feststellung kann als gültig angesehen werden, wenn sie durch weitere Elemente wie Buchhaltungsunregelmäßigkeiten gestützt wird.

Analyse des Leitsatzes des Urteils

Die ausschließlich auf der Anwendung der Branchenerhebungen basierende Feststellung erfordert, unter Androhung der Nichtigkeit, einen vorherigen Widerspruch mit dem Steuerpflichtigen, da das System der einfachen Vermutungen, auf dem die Erhebungen basieren – dessen Schwere, Genauigkeit und Übereinstimmung nicht gesetzlich allein in Bezug auf die lediglich für sich betrachteten Standards festgelegt ist – einen Anpassungsprozess der statistischen Erhebung an die konkrete wirtschaftliche Realität des Steuerpflichtigen verlangt, dessen Ergebnis in die Begründung einfließt, die die Gründe enthalten muss, aus denen die Einwände des Empfängers der Feststellung ignoriert wurden; im Gegensatz dazu ist die genannte Pflicht nicht erforderlich, wenn die Feststellung auch auf weiteren Begründungselementen beruht, wie der wiederholten Unwirtschaftlichkeit der Tätigkeit, die aus Buchhaltungsunregelmäßigkeiten oder anomalen Unternehmensführungen abgeleitet werden kann.

Dieser Leitsatz stellt klar, dass die Begründung der Feststellung die Gründe enthalten muss, aus denen die Beobachtungen des Steuerpflichtigen ignoriert wurden, was eine angemessene Transparenz und Begründung von Seiten der Finanzverwaltung erforderlich macht.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 9554 von 2024 einen wichtigen Schutz der Rechte der Steuerpflichtigen dar, indem sie die Bedeutung des Widerspruchs im Steuerfeststellungsverfahren hervorhebt. Diese Entscheidung stärkt nicht nur das Prinzip der Steuergerechtigkeit, sondern fordert auch die Steuerbehörden zu einem dialogischeren und weniger einseitigen Ansatz auf, der ein System fördert, das die wirtschaftliche Realität jedes Steuerpflichtigen anerkennt und respektiert. Dieses Urteil fügt sich in einen breiteren Kontext des Schutzes der Rechte und der korrekten Anwendung der Steuervorschriften ein, im Einklang mit den in der italienischen und europäischen Gesetzgebung vorgesehenen Grundsätzen der Gerechtigkeit.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci