Kommentar zum Urteil Nr. 11393 vom 2024: Das Konzept der wirtschaftlichen Tätigkeit und die kostenlose Prozessvertretung

Das Urteil Nr. 11393 vom 29. April 2024, erlassen vom Kassationsgericht, bietet eine wichtige Interpretation des Konzepts der wirtschaftlichen Tätigkeit im Kontext der kostenlosen Prozessvertretung. Insbesondere wird klargestellt, dass die wirtschaftliche Tätigkeit gemäß Art. 119 des d.P.R. Nr. 115 von 2002 mit dem direkten Gewinnziel übereinstimmen muss, und damit Aktivitäten, die solidarische Ziele verfolgen, ausgeschlossen werden.

Das Konzept der wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß der Gesetzgebung

Die zentrale normative Bezugnahme in diesem Urteil ist Art. 119 des d.P.R. Nr. 115 von 2002, der die Zugangsmodalitäten zur kostenlosen Prozessvertretung definiert. Das Gericht hat in seiner Entscheidung bekräftigt, dass:

Art. 119 d.P.R. Nr. 115 von 2002 - Konzept der wirtschaftlichen Tätigkeit - Übereinstimmung mit dem direkten Gewinnziel - Aktivitäten, die der Erreichung solidarischer Ziele dienen - Anwendbarkeit - Ausschluss. Das im Art. 119 des d.P.R. vom 30. Mai 2002, Nr. 115, enthaltene Konzept der wirtschaftlichen Tätigkeit stimmt mit der Verfolgung eines direkten Gewinnziels überein und kann nicht auf Fälle angewendet werden, in denen eine solche Tätigkeit der Erreichung eines solidarischen Ziels dient.

In dieser Perspektive hat das Kassationsgericht entschieden, dass nur wirtschaftliche Tätigkeiten, die darauf abzielen, Gewinn zu erzielen, für die kostenlose Prozessvertretung berücksichtigt werden können. Das bedeutet, dass Tätigkeiten, die auf soziale Unterstützung abzielen, ohne ein direktes Gewinnziel, nicht die Voraussetzungen erfüllen, um von diesem Vorteil zu profitieren.

Praktische Auswirkungen des Urteils

Die Auswirkungen dieses Urteils sind für verschiedene Bereiche von Bedeutung, darunter:

  • Vereine und gemeinnützige Organisationen: Sie müssen ihre Strategien überdenken, um sicherzustellen, dass eventuelle wirtschaftliche Tätigkeiten klar auf Gewinn ausgerichtet sind, wenn sie Zugang zu den Vorteilen der kostenlosen Prozessvertretung haben möchten.
  • Rechtsanwälte: Anwälte und juristische Fachleute müssen sich dieser Kriterien bewusst sein, wenn sie ihre Mandanten bei der Beantragung der kostenlosen Prozessvertretung unterstützen.
  • Richter und Gerichte: Sie müssen diese Interpretation in zukünftigen Entscheidungen zur kostenlosen Prozessvertretung einheitlich anwenden.

Das Gericht hat klargestellt, dass der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht ausgeweitet werden kann, um Aktivitäten einzuschließen, die zwar einen sozialen Wert haben, aber kein direktes Gewinnziel verfolgen. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Integrität des Systems der kostenlosen Prozessvertretung zu wahren und sicherzustellen, dass es für die Zwecke verwendet wird, für die es konzipiert wurde.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 11393 vom 2024 einen wesentlichen Bezugspunkt für das Verständnis der Gesetzgebung zur kostenlosen Prozessvertretung und des Konzepts der wirtschaftlichen Tätigkeit dar. Es betont die Bedeutung einer klaren Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Gewinnabsicht und solchen mit solidarischen Zielen und trägt so zu mehr rechtlicher Sicherheit für alle beteiligten Akteure bei. Es ist entscheidend, dass Vereine und Anwaltskanzleien sich an diese Interpretation anpassen, um einen korrekten Zugang zu den gesetzlichen Vorteilen zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci