Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 16045 von 2023 des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Reflexion über die Frage der Einziehung von Gewinnen aus wucherischen Aktivitäten. Diese Entscheidung fügt sich in einen komplexen rechtlichen Kontext ein, in dem die Unterscheidung zwischen zivilrechtlichem und strafrechtlichem Schaden eine entscheidende Rolle spielt.
Das Gericht hat festgestellt, dass der einziehbare Gewinn gemäß Art. 644, Absatz sechsm des Strafgesetzbuchs mit den tatsächlich gezahlten Wucherzinsen übereinstimmt. Das bedeutet, dass der tatsächliche Vermögenszuwachs, der durch das illegale Verhalten erzielt wurde, direkt mit den wucherischen Zinsen verbunden ist, die der Angeklagte erhalten hat. Das Urteil stellt klar, dass für die Einziehung die eventuelle unterlassene Rückzahlung der als Kapital gewährten Beträge irrelevant ist.
Einziehbarer Gewinn - Feststellung - Kriterien - Tatsächlich gezahlte Wucherzinsen - Unterlassene Rückzahlung an den Täter der als Kapital gewährten Beträge - Irrelevanz. Im Hinblick auf Wucher identifiziert sich der einziehbare Gewinn gemäß Art. 644, Absatz sechsm, StGB, entsprechend der allgemeinen Vorstellung vom Gewinn einer Straftat, im tatsächlichen Vermögenszuwachs, der in unmittelbarem und direktem kausalen Zusammenhang mit dem illegalen Verhalten steht, mit den tatsächlich gezahlten Wucherzinsen. (Fallkonstellation, in der das Gericht, basierend auf der Unterscheidung zwischen zivilrechtlichem und strafrechtlichem Schaden, entschieden hat, dass die tatsächlich vom Angeklagten erhaltenen Beträge als Zinsen zur Einziehung vorläufig beschlagnahmt werden können, wobei für diesen Zweck der Aspekt der unterlassenen Rückzahlung der als Kapital gewährten Beträge irrelevant bleibt).
Dieses Urteil hat mehrere rechtliche Implikationen, nicht nur für Fälle von Wucher, sondern auch für die Verwaltung von Gewinnen aus illegalen Aktivitäten. Insbesondere hat das Gericht die Unterscheidung zwischen zivilrechtlichem und strafrechtlichem Schaden hervorgehoben und festgestellt, dass die Einziehung auch unabhängig von der Rückzahlung der als Kapital gewährten Beträge angewendet werden kann. Dies stellt einen klaren Wandel im Vergleich zu einigen früheren Auslegungen dar, bei denen die Rückzahlung als grundlegendes Element betrachtet wurde.
Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 16045 von 2023 eine wichtige Klarstellung zur Einziehung von Gewinnen aus Wucher und bekräftigt die zentrale Rolle der wucherischen Zinsen bei der Bewertung des einziehbaren Gewinns. Diese rechtliche Ausrichtung könnte erhebliche Auswirkungen auf den Kampf gegen Wucher haben, indem sie die Möglichkeit zur Rückgewinnung illegaler Gewinne effektiver macht und somit verletzliche Personen vor räuberischen Praktiken schützt.