Das Urteil Nr. 37245 von 2024, erlassen vom Kassationsgericht, bietet wichtige Klarstellungen im Bereich der Baurechtsdelikte, insbesondere in Bezug auf den Abrissbefehl für Bauwerke. Diese Entscheidung fügt sich in einen rechtlichen Kontext ein, der durch eine zunehmende Aufmerksamkeit für die Baurechtskonformität und den Schutz des Territoriums gekennzeichnet ist.
In diesem Fall sah sich die Angeklagte, C. R., mit einem Abrissbefehl konfrontiert, der sich auf Abschlussarbeiten eines früheren Baurechtsmissbrauchs bezog, der aufgrund von Verjährung für beendet erklärt wurde. Das Gericht stellte fest, dass trotz der Beendigung des Missbrauchs durch Verjährung der Abrissbefehl in seiner Gesamtheit auf die Immobilie ausgeführt werden muss.
Baurechtsdelikte - Abrissbefehl - Abschlussarbeiten und/oder Fortsetzungen früherer Baurechtsmissbräuche, die aufgrund von Verjährung für beendet erklärt wurden, mit der Folge der Aufhebung des Abrissbefehls - Ausweitung des Abrissbefehls auf das gesamte Bauwerk - Rechtmäßigkeit - Gründe. Der aufgrund des Verurteilungsurteils erlassene Abrissbefehl, der durch Art. 31, Abs. 9, d.P.R. vom 6. Juni 2001, Nr. 380, vorgesehen ist, muss, auch wenn er sich auf Baumaßnahmen zur Fortführung oder Vollendung eines früheren, aufgrund von Verjährung für beendet erklärten Missbrauchs bezieht und der frühere Abrissbefehl aufgehoben wurde, dennoch in seiner Gesamtheit auf die Immobilie angewendet werden. (In den Erwägungen stellte das Gericht klar, dass die eingetretene Erklärung der Verjährung kein für die Angeklagte günstiges Urteil ergibt).
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der strengen Anwendung der baurechtlichen Vorschriften und der Einhaltung der durch d.P.R. vom 6. Juni 2001, Nr. 380, festgelegten Verfahren. Das Gericht betonte, dass die Erklärung der Verjährung nicht mit einem Freispruch der Angeklagten gleichzusetzen ist, sondern impliziert, dass der Baurechtsmissbrauch bestehen bleibt, und daher der Abrissbefehl weiterhin rechtmäßig ist.
Das Urteil Nr. 37245 von 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Rechtsprechung im Bereich der Baurechtsdelikte dar. Es stellt klar, dass der Abrissbefehl nicht auf einzelne Teile der Immobilie beschränkt werden kann, sondern vollumfänglich umgesetzt werden muss. In einem Kontext, in dem der Schutz des Territoriums immer zentraler wird, ist es unerlässlich, dass die Bürger sich der rechtlichen Konsequenzen möglicher Baurechtsmissbräuche und der geltenden Vorschriften bewusst sind.