Das Urteil Nr. 37642 vom 6. Juni 2024, hinterlegt am 14. Oktober 2024, bietet bedeutende Anhaltspunkte zum Thema der betrügerischen Erklärung durch andere Mittel. Insbesondere hat der Kassationsgerichtshof sich zur Notwendigkeit eines "ex ante" Prüfungsverfahrens bezüglich der Eignung der verwendeten betrügerischen Mittel geäußert, um die Finanzverwaltung zu behindern. Dieser Aspekt ist entscheidend, um das Deliktsbild und dessen Konsequenzen zu verstehen.
Die betrügerische Erklärung wird durch Art. 3 des Gesetzesdekrets vom 10. März 2000, Nr. 74, geregelt, das jeden bestraft, der durch Mittel die Feststellung der Steuer behindert. Das Gericht hat bekräftigt, dass die Eignung des betrügerischen Mittels aus einer antizipativen Perspektive bewertet werden muss, d.h. bevor der tatsächliche Betrug eintritt.
Delikt der betrügerischen Erklärung durch andere Mittel - Eignung des betrügerischen Mittels - Prüfung “ex ante” - Notwendigkeit - Konsequenzen. Im Bereich der betrügerischen Erklärung durch andere Mittel muss die Eignung des betrügerischen Mittels zur Behinderung der Feststellung und zur Irreführung der Finanzverwaltung hinsichtlich der Komponenten, die zur Festlegung der Steuer oder des Besteuerungsgrundlagen beitragen, "ex ante" bewertet werden und ist nur in dem Fall ausgeschlossen, in dem die Betrügerhaftigkeit "ictu oculi" offensichtlich ist, sodass keine Art der Prüfung erforderlich ist.
Der vom Gericht hervorgehobene Leitsatz stellt klar, dass die Analyse der Betrügerhaftigkeit nicht auf einen späteren Zeitpunkt nach der Feststellung verschoben werden kann. Es ist entscheidend, dass der Richter beurteilt, ob das verwendete Mittel in der Lage war, einen Fehler bei der Festlegung der Steuer zu erzeugen, bevor die Wirkungen der betrügerischen Handlung eintreten. Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem Ziel, einen effektiven Schutz der Finanzverwaltung und, allgemeiner, der steuerlichen Legalität zu gewährleisten.
Das Urteil Nr. 37642 vom 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt in der Rechtsprechung zur betrügerischen Erklärung dar. Die Unterscheidung zwischen "ex ante" Prüfung und der Möglichkeit, die Betrügerhaftigkeit nur in offensichtlichen Fällen auszuschließen, bietet einen klareren und präziseren rechtlichen Rahmen. Diese Klarheit ist nicht nur für Rechtsexperten, sondern auch für Steuerpflichtige von entscheidender Bedeutung, damit sie die Konsequenzen ihres Handelns im steuerlichen Kontext besser verstehen können.