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Die strafrechtliche Verjährung gemäß dem Kassationsgericht: Analyse des Urteils Nr. 25912 von 2021

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 25912 des Kassationsgerichts vom 7. Juli 2021 hat wichtige Aspekte der Regelung der Verjährung im Strafrecht aufgezeigt, insbesondere im Hinblick auf schwere Straftaten wie Korruption und Wettbewerbsverzerrung. Das Gericht hat das Thema der Einziehung in equivalente Form sorgfältig behandelt und einige kritische Punkte klargestellt, die einer Analyse bedürfen.

Das Urteil und der rechtliche Kontext

Das Gericht hat die Beschwerde des Generalstaatsanwalts geprüft und hervorgehoben, wie das Urteil des Berufungsgerichts Mailand fälschlicherweise die Möglichkeit ausgeschlossen hat, die Einziehung in equivalente Form gegenüber E.S. anzuwenden, indem es erklärte, dass die Straftat aufgrund von Verjährung erloschen sei. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu den von den vereinigten Kammern des Kassationsgerichts aufgestellten Grundsätzen, die besagen, dass die Einziehung in equivalente Form auch im Falle der Verjährung angeordnet werden kann, vorausgesetzt, die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen sind erfüllt.

Das angefochtene Urteil hat Verwirrung über die Anwendung der Einziehung in equivalente Form geschaffen, die entscheidend ist, um Korruptions- und Wettbewerbsverzerrungsdelikte zu bekämpfen.

Die Implikationen der Verjährung

Ein entscheidender Aspekt, der aus der Entscheidung hervorgeht, betrifft die Verjährung der Straftaten der schweren Korruption und Wettbewerbsverzerrung, für die das Gericht festgestellt hat, dass die Verjährungsfrist nicht korrekt berechnet wurde. Tatsächlich hat das Gericht die Bedeutung der Berücksichtigung spezifischer erschwerender Umstände, wie sie in Artikel 7 des Gesetzes Nr. 203 von 1991 festgelegt sind, für die Berechnung der Verjährungsfrist betont.

  • Die Verjährung der Korruptionsdelikte kann durch Ermittlungsmaßnahmen unterbrochen werden.
  • Die korrekte Anwendung der erschwerenden Umstände ist entscheidend für die Berechnung der Verjährung.
  • Die Einziehung in equivalente Form muss unabhängig vom Erlöschen der Straftat aufgrund von Verjährung bewertet werden.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 25912 des Kassationsgerichts klärt verschiedene Aspekte der Regelung der strafrechtlichen Verjährung und der Anwendbarkeit der Einziehung in equivalente Form. Es ist entscheidend für Juristen und Rechtspraktiker, diese Grundsätze zu beachten, nicht nur für eine korrekte Anwendung des Gesetzes, sondern auch für einen effektiveren Kampf gegen Korruption und Betrug bei öffentlichen Ausschreibungen. Die Auslegung des Gerichts stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer gerechteren und strengeren Justiz dar.