Das Urteil des Kassationsgerichts, Abteilung V Strafrecht, n. 37159 vom 9. Oktober 2024, stellt einen wichtigen Schritt im Kontext der Straftaten der betrügerischen Insolvenz dar. In dieser Entscheidung hat das Gericht die Verurteilung von zwei Geschäftsführern einer insolventen Gesellschaft bestätigt und die Bedeutung der Verantwortung im Unternehmensmanagement sowie die Pflicht, die Interessen der Gläubiger zu schützen, hervorgehoben.
Der vorliegende Fall betraf A.A. und B.B., die jeweils die Positionen des alleinigen Geschäftsführers und des faktischen Geschäftsführers der LUBIAN Srl, einer als insolvent erklärten Gesellschaft, innehatten. Das Berufungsgericht Mailand hatte die Verurteilung in erster Instanz wegen betrügerischer Insolvenz bestätigt und ihre Verantwortung für die Abweichung von Vermögenswerten der insolventen Gesellschaft hervorgehoben. Insbesondere wurde festgestellt, dass A.A. eine notarielle Urkunde für die Übertragung von Vermögenswerten unterzeichnet hatte, ohne den Preis zu zahlen, während B.B. als der "Factotum" einer anderen Person, C.C., beschrieben wurde, die als der Herrscher der Gesellschaft angesehen wurde.
Das Urteil bekräftigt, dass die Verantwortung für betrügerische Insolvenz nicht nur mit dem Akt der Abweichung von Vermögenswerten verbunden ist, sondern auch mit der bewussten Teilnahme an der betrügerischen Handlung.
Das Gericht wies die von den beiden Angeklagten eingelegten Rechtsmittel zurück, da die vorgebrachten Gründe nicht ausreichten, um einen Fehler in der Bewertung der Tatsachen durch die Tatsachenrichter nachzuweisen. Insbesondere wurde der erste Beschwerdegrund von A.A. als unbegründet angesehen, da das Gericht klarstellte, dass die Bewertung der Verantwortung in die Zuständigkeit des Tatsachenrichters und nicht der Kassation fällt. Der zweite Grund, der sich auf die mildernden Umstände bezog, wurde als unzulässig erklärt, da A.A. keine neuen Elemente vorgelegt hatte, um seine These zu stützen.
In ähnlicher Weise wies das Gericht die Beschwerde von B.B. zurück und betonte, dass das subjektive Element des Delikts der betrügerischen Insolvenz durch die gesammelten Beweise angemessen nachgewiesen worden sei. Das Gericht berief sich auf frühere Rechtsprechungen, um zu verdeutlichen, dass die Verschleierung der Buchhaltungsunterlagen ein eigenständiges Verhalten im Gegensatz zur bloßen Führung derselben darstellt, das einen spezifischen Vorsatz erfordert, um den Gläubigern Schaden zuzufügen.
Dieses Urteil beleuchtet einige grundlegende Aspekte der Verantwortung von Geschäftsführern in Unternehmen. Die Geschäftsführer müssen sich der Folgen ihrer Handlungen und der Konsequenzen illegalen Verhaltens bewusst sein. Die Kassation hat bekräftigt, dass das Prinzip der Verantwortung erfordert, dass die Geschäftsführer im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Gläubiger handeln und Verhaltensweisen vermeiden, die diese Interessen gefährden könnten.
Zusammenfassend stellt das Urteil n. 37159 vom 2024 einen wichtigen Aufruf zur Ordnung für die Geschäftsführer von Gesellschaften dar und hebt die rechtlichen Konsequenzen ihrer Handlungen sowie die zentrale Rolle der Verantwortung im Unternehmensmanagement hervor. Das Kassationsgericht hat sich als rigoros erwiesen, wenn es darum geht, die Interessen der Gläubiger zu schützen und betrügerisches Verhalten zu bestrafen, und trägt somit zur Stabilität des Wirtschaftssystems bei.