Kommentar zum Urteil Nr. 18238 vom 03.07.2024: Der Supercondominio und seine Gründung

Das Urteil Nr. 18238 vom 3. Juli 2024, erlassen vom Kassationsgericht, stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich des Supercondominiums dar, einem Rechtsinstitut von wachsender Bedeutung im italienischen Wohnungsrecht. Das Gericht hat entschieden, dass das Supercondominium ipso iure et facto gegründet wird, ohne dass eine Zustimmung der Versammlung erforderlich ist, vorausgesetzt, es gibt mehrere Gebäude, die durch gemeinsame Anlagen und Dienstleistungen verbunden sind.

Der Begriff des Supercondominiums

Wie im Urteil hervorgehoben, wird das Supercondominium konfiguriert, wenn mehrere Gebäude, von denen jedes ein eigenständiges Condominium ist, bestimmte Güter, Anlagen oder Dienstleistungen teilen. Dieses Konzept wird durch Artikel 1117 des italienischen Zivilgesetzbuches gut umrissen, der die Gemeinschaft der dinglichen Rechte regelt.

  • Die Gründung erfolgt automatisch, ohne dass formelle Willenserklärungen notwendig sind.
  • Es genügt, dass es eine Vielzahl von Gebäuden mit gemeinschaftlichem Eigentum gibt.
  • Jeder Eigentümer der einzelnen Gebäude beteiligt sich anteilig an den gemeinsam genutzten Gütern.
BEGRIFF, UNTERSCHEIDUNGEN - IM ALLGEMEINEN Supercondominio - Gründungsmoment - Ipso iure et facto - Konfigurierbarkeit - Zustimmung der Versammlung - Notwendigkeit - Ausschluss - Bedingungen - Vielzahl von Wohngebäuden - Anlagen und Dienstleistungen, die mit jedem der Gebäude durch eine notwendige Accessoritätsbeziehung verbunden sind - Anteiliges Eigentum jedes einzelnen Eigentümers der einzelnen Gebäude. Ähnlich wie das Condominium in den Gebäuden, das durch die Artikel 1117 ff. c.c. geregelt wird, entsteht auch das sogenannte Supercondominium ipso iure et facto, sofern der Titel nichts anderes bestimmt, ohne dass besondere Willensäußerungen oder andere Äußerungen, geschweige denn Genehmigungen der Versammlung erforderlich sind, wobei es genügt, dass einzelne Gebäude, die als separate Condominiums konstituiert sind, bestimmte Dinge, Anlagen und Dienstleistungen gemeinsam haben, die durch die Beziehung von Accessorium und Principal mit den betreffenden Gebäuden verbunden sind und somit anteilig den Eigentümern der einzelnen Immobilien, die in den verschiedenen Gebäuden enthalten sind, gehören.

Praktische Implikationen des Urteils

Die Entscheidung des Kassationsgerichts bietet wichtige praktische Anregungen. Zunächst klärt sie, dass die Abwesenheit der Notwendigkeit einer Genehmigung der Versammlung die Verwaltung der gemeinsamen Dienstleistungen erleichtert und die Koordination zwischen den verschiedenen Condominiums vereinfacht. Darüber hinaus betont das Urteil die Bedeutung der Accessoritätsbeziehung zwischen den Gütern, die für die Konfiguration des Supercondominiums grundlegend ist.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 18238 von 2024 einen bedeutenden Schritt in Richtung größerer Klarheit in der Regelung der Supercondominiums dar. Seine juristische Auslegung begünstigt eine schlankere und kooperative Verwaltung zwischen den verschiedenen Condominiums und fördert so eine optimale Nutzung der gemeinsamen Ressourcen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Eigentümer sich dieser Bestimmungen bewusst sind, um Streitigkeiten zu vermeiden und ein harmonisches Zusammenleben innerhalb der Wohnanlagen zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci