Beschluss Nr. 21105 vom 2024: Klarstellungen zur Haftung der Bankintermediäre bei Überweisungen

Am 29. Juli 2024 hat der Kassationsgerichtshof den Beschluss Nr. 21105 erlassen, der ein Thema von großer Bedeutung im Bereich der Bankgeschäfte behandelt: die Haftung der Intermediäre im Falle von Überweisungen, die mit einem falschen IBAN-Code ausgeführt werden. Dieses Urteil reiht sich in den rechtlichen Rahmen ein, der durch das Gesetzesdekret Nr. 11 von 2010 zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2007/64/EG vorgesehen ist, und betont die Bedeutung des IBAN als Filter zur Bestimmung der Haftung bei Zahlungsoperationen.

Die Rolle des IBAN bei Zahlungsoperationen

Das Gericht hat klargestellt, dass der IBAN, als einzigartiger Identifikationscode, eine entscheidende Funktion bei der korrekten Zuordnung der Haftung spielt. Insbesondere legt Artikel 25 des Gesetzesdekrets Nr. 11 von 2010 fest, dass:

BEGRIFFSERKLÄRUNGEN, MERKMALE, UNTERSCHEIDUNGEN - PFLICHTEN DER BANK Zahlungsoperationen, die mittels elektronischer Instrumente durchgeführt werden - Banküberweisung - Durchführung gemäß dem eindeutigen Identifikationscode (IBAN) - Haftung des Bankintermediärs - Ausschluss - Unbedeutsamkeit zusätzlicher Angaben des Auftraggebers. Im Hinblick auf Zahlungen, die mittels Banküberweisung ausgeführt werden, schreibt Artikel 25 des Gesetzesdekrets Nr. 11 von 2010 - zur Umsetzung der Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt - dem IBAN die Funktion eines Filters zu, um die Fälle zu bestimmen, in denen die Verantwortung für die Nichterfüllung oder fehlerhafte Ausführung dem Nutzer zuzurechnen ist und diejenigen, in denen festgestellt werden muss, welcher der an dem Verfahren beteiligten Intermediäre das Fehlverhalten der Operation verursacht hat, mit der Folge, dass, wenn eine Zahlung gemäß einem vom Zahlenden falsch angegebenen IBAN erfolgt, keine Haftung der an der Operation beteiligten Intermediäre besteht (obwohl diese verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen und zusammenzuarbeiten, um die Beträge zurückzuerlangen), unabhängig davon, ob der Auftrag weitere Informationen zur Identifizierung des Begünstigten und/oder seines Kontos enthält.

Die Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für die Nutzer von Bankdienstleistungen, da es klarstellt, dass die Haftung im Falle der Ausführung einer Überweisung nicht automatisch den Bankintermediären zugewiesen werden kann, wenn die Zahlung auf der Grundlage eines falschen IBAN, das vom Auftraggeber bereitgestellt wurde, erfolgt ist. Es ist daher entscheidend, dass Personen, die eine Überweisung tätigen, den IBAN-Code vor der Durchführung der Operation sorgfältig überprüfen.

  • Überprüfen Sie immer den bereitgestellten IBAN-Code.
  • Im Falle eines Fehlers liegt die Verantwortung beim Auftraggeber.
  • Die Intermediäre müssen bei der Rückgewinnung der Beträge zusammenarbeiten, sind jedoch nicht für Fehler des Auftraggebers verantwortlich.

Fazit

Zusammenfassend bietet der Beschluss Nr. 21105 von 2024 eine wichtige Klarstellung zur Haftung der Banken im Falle von Fehlern bei Überweisungen. Die Rechtsprechung betont die Notwendigkeit einer korrekten Verwendung des IBAN und unterstreicht die Bedeutung der individuellen Verantwortung im Bereich der Bankgeschäfte. Die Nutzer müssen sich bewusst sein, dass die korrekte Angabe des IBAN-Codes entscheidend ist, um Missverständnisse und Probleme bei der Abwicklung von Zahlungen zu vermeiden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci