Beschluss Nr. 15470 vom 2024: Die verschiedene rechtliche Qualifikation des Vertrags

Der jüngste Beschluss des Kassationsgerichts, Nr. 15470 vom 3. Juni 2024, bietet eine wichtige Überlegung zur Frage der rechtlichen Qualifikation des Vertrags im Zivilrecht. Insbesondere betrifft das von dem Gericht aufgestellte Prinzip die Präsentation einer anderen rechtlichen Qualifikation in der Berufung, die nicht als neue Klage im Sinne von Artikel 345 der Zivilprozessordnung betrachtet werden darf.

Der Fall im Prüfungsbereich

Im konkreten Fall hat der Beschwerdeführer R. ein Urteil des Berufungsgerichts in Neapel angefochten und argumentiert, dass die Änderung des Grundes der Verurteilung des Bürgen von einer autonomen Natur zu einer fideikommissa-ristischen Natur keine neue Klage darstelle. Das Gericht hat die Beschwerde angenommen und festgestellt, dass, obwohl die rechtliche Qualifikation geändert wurde, die Tatsachen, auf denen die Klage basierte, dieselben blieben. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er eine wichtige Unterscheidung zwischen der bloßen Änderung der Qualifikation und der Einführung neuer Tatsachen oder Klagen festlegt, die in der Berufung unzulässig wären.

Rechtliche und normative Prinzipien

Das Gericht verwies auf Artikel 345 der Zivilprozessordnung, der neue Klagen in der Berufung regelt. Der Leitsatz des Urteils lautet:

CAUSA PETENDI ET PETITUM Verschiedene rechtliche Qualifikation des Vertrags - Neue Klage ex Art. 345 ZPO - Ausschluss - Fallgestaltung. Die Darstellung einer anderen rechtlichen Qualifikation des Vertrags, der Gegenstand der Klage ist, in der Berufung, basierend auf denselben Tatsachen, stellt keine neue Klage im Sinne von Art. 345 ZPO dar. (Im vorliegenden Fall hat das S.C. im Einklang mit dem Prinzip das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, das die Klage des Berufungsführers für neu und somit unzulässig hielt, da er den Grund der Verurteilung des Bürgen zur Zahlung der gesicherten Forderung verändert hatte, die in erster Instanz auf der autonomen Natur dieser Garantie beruhte und im Berufungsverfahren auf der fideikommissa-ristischen Natur der Verpflichtung mit der Aufforderung zur solidarischen Verurteilung des Bürgen und des Hauptschuldners basierte).

Dieses Prinzip bekräftigt die Bedeutung der Kohärenz der zugrunde liegenden Tatsachen einer Klage und ermöglicht somit eine größere Flexibilität in den rechtlichen Argumenten, die in der Berufung vorgebracht werden.

Fazit

Zusammenfassend stellt der Beschluss Nr. 15470 vom 2024 einen bedeutenden Schritt in der italienischen Rechtsprechung dar, da er die Modalitäten klärt, wie die Parteien in der Berufung argumentieren können, ohne das Risiko einzugehen, dass ihre Anträge wegen angeblicher Neuheit abgelehnt werden. Es ist grundlegend für Anwälte und Parteien, die in zivilrechtliche Streitigkeiten verwickelt sind, diese Unterscheidungen zu verstehen, da sie den Ausgang der Streitigkeiten und die zu verfolgenden rechtlichen Strategien erheblich beeinflussen können. Das Kassationsgericht ermöglicht durch diese Entscheidung einen besseren Schutz der Rechte der Parteien und gewährleistet eine angemessene Verteidigung auch in der Berufungsphase.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci