Kommentar zum Urteil Nr. 25343 von 2023: Der Transfer von Kulturgütern ins Ausland

Das kürzliche Urteil des Kassationsgerichts Nr. 25343 vom 29. März 2023 hat eine lebhafte Debatte über die Vorschriften zum Transfer von Kulturgütern ins Ausland ausgelöst. Insbesondere hat das Gericht die Bedeutung der Feststellung der "außergewöhnlichen Relevanz" eines Kulturguts betont, bevor ein Verbrechen gemäß Art. 518-undecies des Strafgesetzbuches konfiguriert werden kann. Diese Entscheidung bietet Denkanstöße zum Schutz des italienischen Kulturerbes und zu den Exportmodalitäten von Kunstwerken in einem zunehmend globalisierten Kontext.

Der rechtliche Rahmen

Das Verbrechen des unrechtmäßigen Transfers von Kulturgütern wird durch das Gesetzesdekret Nr. 42 vom 22. Januar 2004 geregelt, das derzeit in Art. 518-undecies des Strafgesetzbuches vorgesehen ist. Das zu prüfende Urteil fügt sich in einen rechtlichen Rahmen ein, der wesentliche Änderungen erfahren hat, insbesondere durch das Gesetz Nr. 124 vom 4. August 2017, das die Notwendigkeit eingeführt hat, die kulturelle Relevanz der Güter vor deren Export zu bewerten.

Illegale Übertragung ins Ausland von Dingen von kulturellem, historischem oder künstlerischem Interesse - Werk eines nicht lebenden Autors, das seit über siebzig Jahren ausgeführt wurde, mit einem Wert von weniger als 13.500 Euro - Verbrechen gemäß Art. 174 des gesetzesdekrets Nr. 42 von 2004 (jetzt Art. 518-undecies StGB) - Vorliegen - Bedingungen - Sachverhalt. In Bezug auf den Export von Kulturgütern, nach den durch das Gesetz vom 4. August 2017, Nr. 124, eingeführten Änderungen, umfasst der Straftatbestand gemäß Art. 174 des gesetzesdekrets vom 22. Januar 2004, Nr. 42 (derzeit in Art. 518-undecies StGB vorgesehen) den Transfer eines Kunstwerks eines nicht lebenden Autors, das seit über siebzig Jahren ausgeführt wurde, mit einem Wert von weniger als 13.500 Euro, vorausgesetzt, das Gut wird von der zuständigen Verwaltung, die für die Verwaltung der Bindung zuständig ist, als "außergewöhnlich relevant" erklärt. (Sachverhalt, in dem das Gericht die Rückgabe eines hölzernen Kruzifixes aus dem siebzehnten Jahrhundert mit dem Hinweis annulliert hat, dass es notwendig war, die "außergewöhnliche Relevanz" des kulturellen Interesses des Gutes für die abstrakte Konfigurierbarkeit des Verbrechens zu überprüfen).

Die Implikationen des Urteils

Die Entscheidung des Kassationsgerichts hat einige grundlegende Aspekte zum Schutz des Kulturerbes hervorgehoben. Zunächst betont sie die Bedeutung einer eingehenden Bewertung durch die zuständige Verwaltung hinsichtlich der kulturellen Relevanz der Güter. Zweitens wird klargestellt, dass es nicht ausreicht, dass ein Werk einen Wert von weniger als 13.500 Euro hat, um das Verbrechen des unrechtmäßigen Transfers auszuschließen. Die Qualifikation als "außergewöhnlich relevant" wird somit zu einem entscheidenden Kriterium.

  • Notwendigkeit der Feststellung der kulturellen Relevanz des Gutes
  • Bewertung durch die zuständigen Stellen
  • Rechtliche Implikationen für den Transfer von Kunstwerken

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 25343 von 2023 einen wichtigen Fortschritt im Schutz des italienischen Kulturerbes dar. Es wird klargestellt, dass jeder Transfer von Kulturgütern sorgfältig bewertet und gerechtfertigt werden muss, insbesondere wenn es sich um Werke eines nicht lebenden Autors handelt. Die Akteure des Sektors und die Sammler müssen auf diese Vorschriften achten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und zur Bewahrung unseres Kulturerbes beizutragen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci