Urteil Nr. 24182 von 2023: Die Gerichtsbarkeit über Verbrechen von NATO-Soldaten

Das ganz aktuelle Urteil Nr. 24182 vom 23. Mai 2023, erlassen vom Kassationsgericht, behandelt ein Thema von großer Relevanz im internationalen Strafrecht: die Gerichtsbarkeit über Vergehen, die von NATO-Soldaten in Italien begangen wurden. Diese Entscheidung bietet wichtige Klarstellungen zu den prozessualen Dynamiken und den rechtlichen Befugnissen der beteiligten Staaten.

Der Kontext des Urteils

Der zu prüfende Fall betrifft einen NATO-Soldaten, M. A. C., der schwerer Verbrechen, darunter Mord und schwerste Körperverletzung, beschuldigt wird. Die entscheidende Frage dreht sich um das Gesuch des Heimatstaates des Soldaten, auf die Priorität der italienischen Gerichtsbarkeit zu verzichten. Laut dem Gericht führt dieses Gesuch nicht zur Aussetzung des Verfahrens und stellt auch keinen Grund für die Nichtigkeit dar. Diese Klarstellung ist entscheidend, um die Fortdauer des Strafverfahrens zu gewährleisten und zu verhindern, dass Verzichtsgesuche die italienische Justiz behindern.

Rechtsprinzipien, die zitiert wurden

Das Gericht hat verschiedene Normen und Prinzipien zitiert, um seine Entscheidung zu begründen, darunter:

  • Art. 1 d.P.R. vom 2. Dezember 1956, Nr. 1666, und nachfolgende Änderungen, die die Gerichtsbarkeit über ausländische Soldaten regeln.
  • Die europäischen und internationalen Normen, die die rechtliche Zusammenarbeit zwischen Staaten regeln.
  • Frühere juristische Maximen, die bereits ähnliche Situationen behandelt haben.
„Durchführung des Verfahrens durch die italienische Justizbehörde während des Ausstands des Antrags auf Verzicht auf die Priorität der Gerichtsbarkeit, der vom Heimatstaat des Soldaten gestellt wurde - Nichtigkeit - Ausschluss - Sachverhalt. Im Hinblick auf Verbrechen, die von NATO-Soldaten begangen wurden, führt die Anfrage des Heimatstaates des Soldaten, auf die Priorität der dem italienischen Staat zustehenden Gerichtsbarkeit zu verzichten, nicht zur Aussetzung des Verfahrens, noch zu einem Nichtigkeitsgrund, da es sich um Vorschriften handelt, die nicht den Respekt der Verfahrensvoraussetzungen oder den Schutz der Rechte einer Prozesspartei betreffen, wobei das Recht des Justizministers, in jeder Phase des Verfahrens und bis zur Rechtskraft des Urteils, den Antrag auf Verzicht auf die Gerichtsbarkeit gemäß Art. 1 d.P.R. vom 2. Dezember 1956, Nr. 1666, in der durch d.P.R. vom 11. März 2013, Nr. 27, geänderten Fassung, zu stellen, unberührt bleibt. (Sachverhalt, in dem das Gericht das Verfahren wegen Mordes und schwerster Körperverletzung wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung gegen einen NATO-Soldaten für ordnungsgemäß durchgeführt erachtete, trotz des Ausstands des Antrags des Heimatstaates des Letzteren auf Verzicht auf die dem italienischen Staat zustehende Priorität.)“

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 24182 von 2023 einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der italienischen Gerichtsbarkeit in Bezug auf Verbrechen darstellt, die von ausländischen Soldaten, insbesondere NATO-Soldaten, begangen wurden. Es bekräftigt, dass die Justiz Vorrang haben muss und dass die Anfrage auf Verzicht auf die Gerichtsbarkeit kein Hindernis für die Strafverfahren darstellen darf. Dieses Prinzip schützt nicht nur die Effektivität des italienischen Rechtssystems, sondern bietet auch einen grundlegenden Schutz für die Opfer von Verbrechen, unabhängig von der Nationalität des Täters.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci