Kommentar zu dem Urteil Nr. 50237 vom 2023: Analphabetismus und Kenntnis des Verfahrens

Das Urteil Nr. 50237 vom 12. Oktober 2023, eingereicht am 15. Dezember 2023, bietet wichtige Denkanstöße zur Aufhebung des rechtskräftigen Urteils im Falle einer unverschuldeten Unkenntnis des Verfahrens. Insbesondere hebt es hervor, dass der Analphabetismus des Angeklagten kein legitimer Grund sein kann, um das Fehlen der Kenntnis über das Verfahren zu rechtfertigen.

Der rechtliche Kontext des Urteils

Der Fall, der vom Kassationsgerichtshof geprüft wurde, betrifft D. P. M. B., der trotz des Erhalts von bedeutenden prozessualen Mitteilungen behauptete, deren Inhalt aufgrund seines Analphabetismus nicht verstanden zu haben. Das Gericht wies jedoch dieses Argument zurück und stellte fest, dass die Mitteilung ordnungsgemäß erfolgt war und der Angeklagte daher nicht als unverschuldet angesehen werden konnte.

Die anwendbare Regelung, die vor der sogenannten Cartabia-Reform galt, legt fest, dass die bloße Existenz einer gültigen Mitteilung impliziert, dass der Angeklagte sich der Pendanz des Verfahrens bewusst sein muss. Dieses Prinzip steht im Einklang mit den Normen der neuen Strafprozessordnung, insbesondere mit den Artikeln 629 bis und 178.

Analyse des Urteilsprinzips

Aufhebung des rechtskräftigen Urteils - Unverschuldete Kenntnis des Verfahrens - Analphabetismus - Relevanz - Ausschluss - Konstellation. Im Hinblick auf die Aufhebung des rechtskräftigen Urteils - nach der Regelung vor der sogenannten Cartabia-Reform - wenn die Mitteilung an den Angeklagten bezüglich Dokumenten, aus denen die Pendanz des Verfahrens abgeleitet werden konnte (im konkreten Fall, Mitteilung gemäß Art. 415-bis StPO und Protokoll der Verlegung der Verhandlung), festgestellt wurde, ist es unerheblich, dass er den Inhalt aufgrund von Analphabetismus nicht verstanden hat, da in diesem Fall die Unkenntnis des Verfahrens nicht als unverschuldet gelten kann.

Dieses Prinzip macht deutlich, dass der Angeklagte im Falle einer gültigen Mitteilung die Pflicht hat, sich über den Stand des Verfahrens zu informieren, unabhängig von seinen Verständnisfähigkeiten. Das Gericht legt somit ein Prinzip der persönlichen Verantwortung fest, wonach Unwissenheit nicht als Entschuldigung geltend gemacht werden kann, wenn die Pendanz des Verfahrens ordnungsgemäß kommuniziert wurde.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 50237 vom 2023 stellt eine wichtige Bestätigung der Notwendigkeit dar, sicherzustellen, dass alle Akteure des Strafverfahrens, unabhängig von ihren persönlichen Bedingungen, angemessen über ihre rechtliche Situation informiert sind. Es regt dazu an, über das empfindliche Gleichgewicht zwischen individuellen Rechten und der Pflicht zur Kenntnisnahme nachzudenken und unterstreicht, dass Analphabetismus, obwohl er eine sensible Bedingung darstellt, kein Alibi für die Flucht vor prozessualen Verantwortlichkeiten sein darf.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci