Urteil Nr. 49654 vom 2023: Die Teilnahme des inhaftierten Angeklagten an der Berufungsverhandlung

Das Urteil Nr. 49654 vom 13. Juli 2023, hinterlegt am 13. Dezember 2023, bietet wichtige Klarstellungen zur Teilnahme inhaftierter Angeklagter an Berufungsverhandlungen während des pandemiebedingten Notstands. In einem Kontext, der von außergewöhnlichen Maßnahmen geprägt ist, wies das Berufungsgericht Bologna die Möglichkeit zurück, dass der Angeklagte seine persönliche Erscheinung in der Verhandlung ohne das Eingreifen seines Verteidigers beantragen kann, und betonte die Notwendigkeit, die festgelegten rechtlichen Verfahren zu befolgen.

Der rechtliche Kontext des Urteils

Die Entscheidung fügt sich in die Reihe der Notfallmaßnahmen ein, die als Reaktion auf die Pandemie ergriffen wurden, wie im Gesetzesdekret 28/10/2020 Nr. 137 vorgesehen. Insbesondere legen die Artikel 23 bis und 24 dieses Dekrets die Modalitäten für die Durchführung von Verhandlungen in einem Gesundheitsnotstand fest. Das Gericht betonte, dass auch unter diesen Umständen das Recht auf Verteidigung und die verfahrensrechtlichen Garantien, die durch die Verfassung und internationale Normen vorgesehen sind, unbedingt zu respektieren sind.

Die Maxime des Urteils: eine klare Zusammenfassung

Notfallregelung aufgrund von Covid-19 - Berufungsgerichtsurteil - Inhaftierter Angeklagter - Persönlich gestellter Antrag auf Erscheinung - Zulässigkeit - Ausschluss - Durch den Verteidiger - Notwendigkeit - Gründe. Im Berufungsverfahren, das unter der Notfallregelung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie stattfand, muss der inhaftierte Angeklagte, der an der Verhandlung teilnehmen möchte, dies über seinen Verteidiger beantragen, da es nicht gestattet oder vorgesehen ist, dass er dies persönlich tun kann.

Diese Maxime stellt klar, dass der inhaftierte Angeklagte nicht eigenständig um Teilnahme an der Verhandlung bitten kann, sondern dies zwingend über seinen Verteidiger tun muss. Diese Bestimmung schützt nicht nur das Recht auf Verteidigung, sondern gewährleistet auch die Einhaltung der Sicherheitsverfahren und der Notfallvorschriften, um mögliche Konflikte oder Fehlinterpretationen zu vermeiden, die den Prozess gefährden könnten.

Praktische Implikationen und verwandte Rechtsprechung

Die Entscheidung des Gerichts steht im Einklang mit früheren Urteilen, die die Frage der Teilnahme inhaftierter Angeklagter an Berufungsverhandlungen behandelt haben. Es ist entscheidend, dass die Regeln einheitlich angewendet werden, um Fairness und Transparenz im Justizsystem zu gewährleisten. Die rechtlichen Referenzen und früheren Maximen heben hervor, wie wichtig die Einhaltung der rechtlichen Verfahren ist, insbesondere in Notfallsituationen.

  • Rechtsvorschriften: Gesetzesdekret 28/10/2020 Nr. 137
  • Artikel 23 bis und 24 desselben Dekrets
  • Italienische Verfassung, Artikel 111
  • Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 6

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 49654 vom 2023 einen wichtigen Fortschritt bei der Definition der Teilnahmebedingungen inhaftierter Angeklagter an Verhandlungen während der Pandemie dar. Das Gericht hat es verstanden, die Sicherheitsbedürfnisse und die Bedeutung des Rechts auf Verteidigung in Einklang zu bringen, indem es festlegte, dass jeder Antrag auf Erscheinung über den Verteidiger erfolgen muss. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung der Verfahren, sondern trägt auch dazu bei, die Integrität des Justizsystems in einer Zeit der Unsicherheiten und Herausforderungen aufrechtzuerhalten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci