Kommentar zum Urteil Nr. 50062 von 2023: Vergleich in der Berufung und Grenzen der Kassationsbeschwerde

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 50062 von 2023 des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Reflexion über die Grenzen der Kassationsbeschwerde im Falle eines Vergleichs in der Berufung. Insbesondere stellt das Urteil klar, dass in Fällen eines Vergleichs gemäß Art. 599-bis der Strafprozessordnung die Beschwerde unzulässig ist, wenn Gründe vorgebracht werden, die bereits aufgegeben wurden, einschließlich solcher, die sich auf Fragen der verfassungsmäßigen Legitimität beziehen.

Bedeutung des Vergleichs in der Berufung

Der Vergleich in der Berufung stellt eine Vereinbarung zwischen den Parteien dar, die es ermöglicht, den Streit auf einvernehmliche Weise zu regeln und somit die Dauer und Unsicherheiten des Verfahrens zu verringern. Wie im Urteil festgestellt, hat eine solche Vereinbarung jedoch erhebliche Konsequenzen hinsichtlich der Rechtsmittelrechte. Insbesondere hat das Gericht betont, dass die Vereinbarung die Möglichkeit einschränkt, in der Revisionsinstanz die Gründe anzufechten, auf die verzichtet wurde.

Die Frage der verfassungsmäßigen Legitimität

Vergleich in der Berufung - Abzulegende Gründe - Frage der verfassungsmäßigen Legitimität - Ausschluss - Fallgestaltung. Gegenüber dem Urteil, das nach einem Vergleich in der Berufung gemäß Art. 599-bis StPO ergangen ist, ist die Kassationsbeschwerde unzulässig, wenn darin Einwände vorgebracht werden, die sich auf die aufgegebenen Gründe beziehen, einschließlich solcher, die sich auf Fragen der verfassungsmäßigen Legitimität beziehen, es sei denn, es handelt sich um eine illegal verhängte Strafe, da die Vereinbarung der Parteien die Überprüfung durch das Gericht auf die Gründe beschränkt, auf die nicht verzichtet wurde. (Fallgestaltung, in der der aufgegebene Berufungsgrund, der sich auf den Einwand der Verfassungsmäßigkeit des besonderen Milderungsgrundes gemäß Art. 452-decies StGB bezog, den Verzicht auf ein günstigeren Sanktionsbehandlung zur Folge hatte, die Gegenstand der Vereinbarung war).

Dieser Abschnitt hebt hervor, dass im Falle des Verzichts auf Berufungsgründe die Fragen der verfassungsmäßigen Legitimität nicht mehr aufgegriffen werden können, es sei denn, es handelt sich um eine illegale Strafe. Dies impliziert eine Reflexion über die bewusste Wahl der Parteien: Die Annahme einer strengeren Sanktionsbehandlung bedeutet den Verzicht auf potenzielle Vorteile, und diese Wahl muss sorgfältig abgewogen werden.

Fazit

Zusammenfassend betont das Urteil Nr. 50062 von 2023 die Bedeutung des Bewusstseins bei prozessualen Entscheidungen, insbesondere im Kontext des Vergleichs in der Berufung. Die Parteien müssen bereit sein, auf bestimmte Rechte zu verzichten, in dem Wissen, dass solche Verzichtserklärungen zukünftige Anfechtungen, einschließlich verfassungsrechtlicher, ausschließen können. Dieser Aspekt wird entscheidend für Anwälte und rechtliche Berater, die ihre Mandanten bei strategischen und informierten Entscheidungen unterstützen müssen, wobei die potenziellen rechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen sind.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci